Die Weko stellt den Missbrauch von Marktbeherrschung durch Swisscom bezüglich ADSL-Dienste fest
(ots)Die Wettbewerbskommission (Weko) stellt fest, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchte, indem sie ihre Tochtergesellschaft Bluewin gegenüber konkurrierenden Anbietern von ADSL-Dienste bevorzugte.
Die Weko hat mit Verfügung vom 15. Dezember 2003 Swisscom verpflichtet, auf ihr Rabattsystem zu verzichten, welches Bluewin im Vergleich zu ihren Konkurrenten tiefere Netzbenutzungspreise einräumte. Die Weko kam zum Schluss, dass Swisscom auf dem Wholesale- Markt für Breitbanddienste über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Weiter hat die Weko festgestellt, dass die Rabatte eine Diskriminierung bewirken und sich nicht durch ökonomische Gründe rechtfertigen lassen. Für unabhängige Anbieter von Internet-Diensten ist das Netzwerk der Swisscom die einzige Möglichkeit, ihre Kundinnen und Kunden schweizweit zu erreichen. Mit ihrem Entscheid zielt die Weko darauf ab, den Wettbewerb auf dem stark wachsenden Markt für Breitbanddienste aufrechtzuerhalten.Zudem hat die Weko das Vorliegen einer unzulässigen Quersubventionierung zugunsten von Bluewin geprüft. Die Untersuchung hat jedoch gezeigt, dass Bluewin kein strukturelles Defizit aufweist, welches eine notwendige Voraussetzung für eine unzulässige Quersubventionierung darstellt.Die Untersuchung wurde am 6. Mai 2002 eröffnet. Gleichzeitig mit der Untersuchungseröffnung erliess die Weko vorsorgliche Massnahmen, welche die Swisscom verpflichteten, jegliche Diskriminierung während der Dauer des Verfahrens zu beenden. Der Entscheid vom 15. Dezember 2003 bestätigt nun diese vorsorglichen Massnahmen.
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