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Wettbewerbskommission (Weko)

Die Weko stellt den Missbrauch von Marktbeherrschung durch Swisscom bezüglich ADSL-Dienste fest

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) stellt fest, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchte, indem sie ihre Tochtergesellschaft Bluewin gegenüber konkurrierenden Anbietern von ADSL-Dienste bevorzugte.

Die Weko hat mit Verfügung vom 15. Dezember 2003 Swisscom 
verpflichtet, auf ihr Rabattsystem zu verzichten, welches Bluewin im 
Vergleich zu ihren Konkurrenten tiefere Netzbenutzungspreise 
einräumte. Die Weko kam zum Schluss, dass Swisscom auf dem 
Wholesale- Markt für Breitbanddienste über eine marktbeherrschende 
Stellung verfügt. Weiter hat die Weko festgestellt, dass die Rabatte 
eine Diskriminierung bewirken und sich nicht durch ökonomische 
Gründe rechtfertigen lassen. Für unabhängige Anbieter von 
Internet-Diensten ist das Netzwerk der Swisscom die einzige 
Möglichkeit, ihre Kundinnen und Kunden schweizweit zu erreichen. Mit 
ihrem Entscheid zielt die Weko darauf ab, den Wettbewerb auf dem 
stark wachsenden Markt für Breitbanddienste aufrechtzuerhalten.Zudem 
hat die Weko das Vorliegen einer unzulässigen Quersubventionierung 
zugunsten von Bluewin geprüft. Die Untersuchung hat jedoch gezeigt, 
dass Bluewin kein strukturelles Defizit aufweist, welches eine 
notwendige Voraussetzung für eine unzulässige Quersubventionierung 
darstellt.Die Untersuchung wurde am 6. Mai 2002 eröffnet. 
Gleichzeitig mit der Untersuchungseröffnung erliess die Weko 
vorsorgliche Massnahmen, welche die Swisscom verpflichteten, 
jegliche Diskriminierung während der Dauer des Verfahrens zu 
beenden. Der Entscheid vom 15. Dezember 2003 bestätigt nun diese 
vorsorglichen Massnahmen.
Kontaktperson
Prof. Dr. Walter Stoffel
079 436 81 49
Dr. Patrik Ducrey
031 324 96 78
079 345 01 44 
patrik.ducrey@weko.admin.ch
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