Start-up-Firmen: Steuerliche Begünstigung auf Mitarbeiteroptionen
Bern (ots)
Die Besteuerung der Mitarbeiteroptionen von Start-Up-Unternehmen soll neu geregelt werden. Unter Beachtung der rechtsgleichen Behandlung aller Steuerzahler erachtet der Bundesrat eine Lösung dieser Frage im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz als unerlässlich. Allerdings, so schreibt er in seiner Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrätin Barbara Polla (LP/GE), möchte er nicht den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe vorgreifen, die von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) mit der Ausarbeitung Vorschläge beauftragt worden ist.
Nationalrätin Polla hatte mit ihrer Motion vom Bundesrat verlangt, dieser solle so schnell wie möglich einen neuen Vorschlag zur Besteuerung von Aktienoptionen unterbreiten. Damit sollte die Niederlassung von Start-up-Unternehmen in der Schweiz begünstigt und zugleich dem Wunsch der Kantone nach steuerlicher Gleichbehandlung Rechnung getragen werden. Aktienoptionen, die Start-up-Unternehmen ihren Angestellten gewährten, seien häufig ein bedeutender Teil des Einkommens, führte Polla zur Begründung an. Damit gelinge es diesen Unternehmen, die gewöhnlich nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügten, trotzdem attraktive Gehälter an die benötigten Spitzenfachleute zu bezahlen. Die derzeitige Besteuerung der Aktienoptionen hemme nun aber die Entwicklung der New Economy in der Schweiz.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die ESTV bereits im letzten Jahr einen Vorschlag zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiteroptionen neu gegründeter KMUs (Kleine und mittlere Unternehmen) ausgearbeitet habe. Die vorgeschlagene Regelung sollte das bereits bestehende Kreisschreiben über die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen ergänzen, was innert kurzer Zeit für die meisten Fälle von Start-up-Unternehmen eine sachdienliche Lösung geboten hätte.
An einer Sitzung des Vorstandes der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 14. Dezember 2000, so der Bundesrat weiter, hätten jedoch alle Vertreter der kantonalen Steuerverwaltungen diese schnelle Lösung abgelehnt. Als Hauptgrund sei angeführt worden, dass eine separate Lösung für Mitarbeiteroptionen der Start-up-Unternehmen im Vergleich zu andern Mitarbeiteroptionen zu einer rechtsungleichen Behandlung geführt hätte. Gefordert wurde darum eine für alle Mitarbeiteroptionen geltende, normative Lösung, welche nun eine von der ESTV einberufene Arbeitsgruppe ausarbeiten soll.
Da der Bundesrat die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe abwarten will, beantragt er, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Kontakt:
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch