Befreiung von der MWST im Bereich der Bildung und der Prüfungen
Bern (ots)
Prüfungsgebühren sollen künftig in jedem Fall von der Mehrwertsteuer ausgenommen sein, unabhängig davon, ob sie im Entgelt der Bildungsleistungen enthalten sind oder separat in Rechnung gestellt werden. Der Bundesrat hat heute einer entsprechenden Forderung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates zugestimmt. Ausserdem sollen gewisse Vorumsätze im Bereich der Bildung und der Prüfungen neu von der Steuer ausgenommen werden.
Mit einer Parlamentarischen Initiative hatte die WAK eine Ausweitung der Steuerausnahme im Bereiche der Bildung und der Prüfungen angestrebt.
Prüfungsgebühren sollten nach der neuen Fassung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) in jedem Fall von der Steuer ausgenommen sein, unabhängig davon, ob sie im Entgelt der Bildungsleistungen enthalten sind oder separat in Rechnung gestellt werden. Dies entspricht der bereits seit dem 1. Januar 2001 geltenden Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Weiter verlangte die WAK, es sollten neu auch bestimmte sogenannte Vorumsätze von der Steuerausnahme erfasst werden, falls sie mit der Bildungsleistung oder der Prüfung einen unmittelbaren Zusammenhang haben, wie z.B. die Organisation der Prüfung oder die Erledigung der von der Prüfung herrührenden Sekretariatsarbeiten durch Dritte.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass der von der WAK vorgeschlagene MWSTG-Text insofern über die im europäischen Recht vorgesehene Steuerbefreiung hinausgeht, als die erwähnten Vorumsätze von der Steuer ausgenommen werden. Dennoch stimmt er dem Antrag der WAK mit Blick auf den durch die Initiative angestrebten Zweck zu, da die vorgeschlagene Ausnahme in objektiver und subjektiver Hinsicht ausreichend und klar begrenzt ist.
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