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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Befreiung von der MWST im Bereich der Bildung und der Prüfungen

Bern (ots)

Prüfungsgebühren sollen künftig in jedem Fall von der
Mehrwertsteuer ausgenommen sein, unabhängig davon, ob sie im Entgelt
der Bildungsleistungen enthalten sind oder separat in Rechnung
gestellt werden. Der Bundesrat hat heute einer entsprechenden
Forderung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des
Nationalrates zugestimmt. Ausserdem sollen gewisse Vorumsätze im
Bereich der Bildung und der Prüfungen neu von der Steuer ausgenommen
werden.
Mit einer Parlamentarischen Initiative hatte die WAK eine
Ausweitung der Steuerausnahme im Bereiche der Bildung und der
Prüfungen angestrebt.
Prüfungsgebühren sollten nach der neuen Fassung des
Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) in jedem Fall von der Steuer
ausgenommen sein, unabhängig davon, ob sie im Entgelt der
Bildungsleistungen enthalten sind oder separat in Rechnung gestellt
werden. Dies entspricht der bereits seit dem 1. Januar 2001 geltenden
Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Weiter verlangte die WAK, es sollten neu auch bestimmte sogenannte
Vorumsätze von der Steuerausnahme erfasst werden, falls sie mit der
Bildungsleistung oder der Prüfung einen unmittelbaren Zusammenhang
haben, wie z.B. die Organisation der Prüfung oder die Erledigung der
von der Prüfung herrührenden Sekretariatsarbeiten durch Dritte.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass der von der WAK
vorgeschlagene MWSTG-Text insofern über die im europäischen Recht
vorgesehene Steuerbefreiung hinausgeht, als die erwähnten Vorumsätze
von der Steuer ausgenommen werden. Dennoch stimmt er dem Antrag der
WAK mit Blick auf den durch die Initiative angestrebten Zweck zu, da
die vorgeschlagene Ausnahme in objektiver und subjektiver Hinsicht
ausreichend und klar begrenzt ist.

Kontakt:

Heinz Keller, Eidgenössische Steuerverwaltung, Tel. +41 31 325 77 40

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. ++41 (0)31 322 60 33
Fax ++41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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