Expertenbericht zur rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung
Bern (ots)
Die vom Vorsteher des EFD im Januar 2000 eingesetzte Expertenkommission "rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung" (ERU) hat ihren Bericht abgeliefert. Gestützt auf einen umfassenden Vergleich der Steuer- und Abgabebelastung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmungen schlägt die Kommission eine tiefgreifende Umgestaltung des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts vor. Das EFD wird nun die Vorschläge zusammen mit den Kantonen vertieft prüfen. Eine vollständige Umsetzung ist wegen möglicher grosser Ausfälle bei den AHV- Beiträgen kaum realisierbar. Hingegen kann die Umsetzung gewichtiger Einzelvorschläge die Struktur der Unternehmensbesteuerung signifikant verbessern.
Verschiedene politische Vorstösse, namentlich zur wirtschaftlichen Doppelbelastung Aktiengesellschaft/Aktionär und zur Besteuerung von Gewinnen bei der Uebergabe von Personenunternehmen veranlassten den Chef des Eidg. Finanzdepartementes, Herrn Bundesrat Kaspar Villiger, Anfangs letzten Jahres die Expertenkommission ERU unter der Leitung von Herrn Prof. Xavier Oberson von der Universität Genf einzusetzen. Die elfköpfige Expertenkommission setzte sich zusammen aus Vertretern der Wissenschaft, der Privatwirtschaft, der Kantone und der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Die ERU erhielt den Auftrag, das gesamte schweizerische Unternehmenssteuerrecht umfassend zu überprüfen. Besondere Beachtung sollte sie der wirtschaftlichen Doppelbelastung schenken. Die Kommission hatte Lösungsvorschläge für eine rechtsformneutrale Besteuerung der Einkünfte aus Unternehmungen zu erarbeiten und dabei besonders die kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen.
Die Kommission erarbeitete zunächst einen Vergleich der gesamten Steuer- und Abgabebelastung von körperschaftlich organisierten Unternehmen und ihrer Beteiligten einerseits und der Inhaber von Personenunternehmen andererseits. Anschliessend wurde im Rahmen einer rechtsvergleichenden Studie die Situation im Ausland und insbesondere in unseren Nachbarstaaten und in den USA untersucht.
Die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und die steuerliche Gleichbehandlung von Ausschüttungen einerseits und Gewinnen aus der Veräusserung von massgeblichen Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft andererseits stellte einen Schwerpunkt der Arbeiten der ERU dar. Ein anderer Schwerpunkt lag in der Erarbeitung des Konzepts für eine schweizerische Unternehmenssteuer, die - unabhängig von der gewählten Rechtsform - das Unternehmen selber belastet und damit insbesondere die unterschiedliche steuerliche Behandlung der reinvestierten Gewinne aufhebt. Ein weiterer Teil der Arbeiten war der rechtsformneutralen Förderung des Risikokapitals gewidmet.
Vorschläge der Kommission
Die Expertenkommission ERU empfiehlt die folgenden wichtigsten Massnahmen im Hinblick auf eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung:
- die Einführung einer Unternehmenssteuer zu einem proportionalen, festen Satz, verbunden mit einem "Teileinkünfteverfahren", d.h. einer teilweisen, z.B 60-prozentigen, Besteuerung der Erträge aus Beteiligung und der Gewinne aus Veräusserung von massgeblichen Beteiligungen;
- der Unternehmenssteuer sollen zunächst die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, sowie diejenigen Personenunternehmungen unterstellt werden, die eine gewisse Grösse aufweisen. Weiter wird empfohlen, den kleineren Personenunternehmen ein Optionsrecht für die Unternehmenssteuer zu gewähren. Für kleine Kapitalgesellschaften soll zudem ein umgekehrtes Optionsrecht, d.h. für den Verzicht auf die Unterstellung unter die Unternehmenssteuer, geprüft werden;
- als massgeblich sollen solche Beteiligungen gelten, die mindestens 5 Prozent des Kapitals oder des Vermögens einer der Unternehmssteuer unterliegenden Unternehmung und einen Wert von mindestens 100'000 Franken aufweisen;
- die Kapitalsteuer der Kantone sollte aufgehoben werden;
- die Steuerfreiheit der Kapitalgewinne auf nicht massgeblichen Beteiligungen soll beibehalten werden;
- die kantonalen Vermögensteuern auf massgeblichen Beteiligungen sollten abgeschafft werden.
Mit der Einführung der vorgeschlagenen Massnahmen fänden die Theorie der indirekten Teilliquidation und die Transponierungstheorie sowie die von der Rechtsprechung entwickelten Regeln zum gewerbsmässigen Wertschiftenhandel grundsätzlich keine Anwendung mehr. Allerdings drängten sich gewisse übergangsrechtliche Vorschriften auf.
Flankierende Massnahmen würden namentlich im Bereich des Sozialversicherungsrechts notwendig, insbesondere im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Einführung einer Unternehmenssteuer. Diese Problematik kann jedoch nur in enger Zusammenarbeit zwischen Steuer- und Sozialversicherungsbehörden angegangen werden.
Weiteres Vorgehen
Der ERU-Bericht wird nun im EFD unter der Leitung der Eidg. Steuerverwaltung analysiert werden. Die Analyse erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, deren Steuern durch die vorgeschlagenen Aenderungen stark betroffen wären.
Eine erste Durchsicht des Berichts zeigt, dass es sehr gut gelungen ist, einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Aspekte des Unternehmenssteuerrechts zu schaffen, und dass die Stossrichtungen einleuchten. Die Umsetzung aller Empfehlungen der ERU müsste jedoch im Rahmen einer umfassenden Unternehmenssteuerreform geschehen. Gerade bei der Besteuerung der Personengesellschaften sind aber wichtige Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit den Sozialversicherungsbeiträgen, noch ungelöst. Das EFD und der Bundesrat werden erst nach erfolgter Analyse und in Kenntnis der Beurteilung durch die Kantone zu den Empfehlungen der ERU und zum Ausmass einer Umsetzung der Vorschläge Stellung nehmen können. Bereits heute ist jedoch klar festzuhalten, dass solche Reformvorschläge keine Realisationschance haben, welche eine merkliche Reduktion der AHV-Einnahmen zur Folge hätten.
Andere zentrale Aspekte der ERU-Empfehlungenzur Förderung des Risikokapitals und zur Verbesserung von Strukturmängeln, wie etwa die Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Aktiengesellschaft und Aktionär, die Unternehmensnachfolge sowie die steuerliche Behandlung von Beteiligungsgewinnen, dürften dagegen rasch und kostenneutral realisierbar sein. Der Bundesrat wird diese Aspekte im Sinne erster Strukturverbesserungen voraussichtlich in diesem Herbst diskutieren.
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Eidg. Steuerverwaltung
Der vollständige Bericht der ERU (inkl. allen Anhängen und
Berechnungen) ist auf der Website der Eidg. Steuerverwaltung
http://www.estv.admin.ch abrufbar.
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