Die Mehrwertsteuer 1999 in der Schweiz
Bern (ots)
Resultate und Kommentare
Die MWST 1999: 70 Millionen Umsatz pro Stunde
1999 belief sich der steuerbare Umsatz auf 609 Milliarden Franken, d.h. pro Stunde wurden durchschnittlich 70 Millionen Franken Umsatz erzielt. Die Zunahme gegenüber 1998 betrug 3,8 Prozent.
Zum ersten Mal seit der Einführung der MWST wurden die Steuersätze erhöht. Die Anhebung des Steuersatzes um ein Prozent trat zu Beginn des Berichtsjahres in Kraft.
In ihrer Jahrespublikation zur Mehrwertsteuer in der Schweiz analysiert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Abrechnungen der Steuerpflichtigen und vergleicht sie mit den Vorjahresergebnissen. In einer umfangreichen Einleitung sind alle wesentlichen Merkmale und Besonderheiten der MWST beschrieben, die für eine zuverlässige Interpretation der Ergebnisse unerlässlich sind. Die Publikation wird durch mehrere Anhänge ergänzt, unter anderem durch einen chronologischen Abriss der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Umsatz...
Unter dem Blickwinkel der MWST wurde für das Berichtsjahr 1999 ein Gesamtumsatz von 1412 Milliarden Franken gemeldet. Dieser Betrag verteilte sich auf den steuerbaren Umsatz (609 Milliarden Franken oder 43% des Gesamtumsatzes) und den übrigen nicht steuerbaren Umsatz (Export von Gütern und Diensten sowie von der Steuer ausgenommener Umsatz) von 803 Milliarden Franken. Im Vergleich zu 1998 nahm der steuerbare Umsatz um 3,8% zu, wobei das Wachstum im Handel, in der Telekommunikationsbranche, in der Finanzwirtschaft und in der Informatik besonders ausgeprägt war. Im verarbeitenden Gewerbe hat der Umsatz der chemischen Industrie ein Wachstum verzeichnet, während er in der Textilindustrie und im Maschinenbau rückläufig war.
... und der daraus resultierende Steuerertrag
Um die Finanzierung der Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung sicherzustellen, hat der Bund den Mehrwertsteuersatz per 1. Januar 1999 heraufgesetzt. Der Normalsatz und der reduzierte Satz stiegen von 6,5% auf 7,5% beziehungsweise von 2,0% auf 2,3%, während der Sondersatz auf Beherbergungsleistungen um einen halben Prozentpunkt gestiegen ist und nun 3,5% beträgt.
Ein zusätzlicher MWST-Prozentpunkt entspricht mehr oder weniger einer Erhöhung der Steuerbelastung um 15% , was sich in der Netto-Steuer-Forderung niederschlägt (diese wird auf der Grundlage der Abrechnungen und der Importsteuer berechnet); diese verzeichnet in der Tat eine Zunahme von 13,0 auf 15,4 Milliarden Franken, das heisst eine Steigerung um 19%.
Die Steuerpflichtigen entrichten die MWST an die ESTV oder, für den Anteil auf den Einfuhren, an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV). Der gesamte, der ESTV geschuldete Betrag wird um den Vorsteuerabzug vermindert, einschliesslich der an die EZV abgeführten Beträge; die Ausfuhren hingegen sind von der Steuer befreit. Aus diesem Grund hat der Aussenhandel, der im Berichtsjahr einen klaren Aufschwung erlebte, bei den der EZV geschuldeten Beträgen ein stärkeres Wachstum ausgelöst (23%) als bei denjenigen, die der ESTV zukommen (13%).
Die Publikation beschränkt sich auf die von der ESTV erhobene MWST (7 Milliarden Franken), denn die der EZV abgelieferte Steuer ist aus den Abrechnungen der Steuerpflichtigen nicht explizit ersichtlich.
1999 : knapp 300'000 Mehrwertsteuerpflichtige
1999 waren 295'000 aktive Steuerpflichtige gemeldet. Fast 70% davon entfielen auf den tertiären und knapp 30% auf den sekundären Sektor, aber nur 2% der gemeldeten Steuerpflichtigen waren im primären Sektor tätig.
Die verbreitetsten Rechtsformen waren die Einzelfirmen (46%), die Aktiengesellschaften (32%) und die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (8%).
Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche oder berufliche selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, sofern seine Lieferungen und Leistungen im Inland jährlich 75'000 Franken übersteigen. Die steuerpflichtigen Unternehmen haben in der Regel vierteljährlich mit der ESTV abzurechnen. Sie müssen dabei ihre Umsätze deklarieren, auf dem steuerbaren Teil ihres Umsatzes mit Hilfe der geltenden Steuersätze die Steuer auf dem Umsatz berechnen, davon die ihnen überwälzten Vorsteuern (d.h. die ihnen von anderen Steuerpflichtigen verrechnete Mehrwertsteuer) in Abzug bringen und die verbleibende Netto-Steuer der ESTV abführen. Bei einem Vorsteuerüberschuss wird ihnen die Differenz (Steuerguthaben) ausbezahlt oder gutgeschrieben.
Bei einem Umsatz, der nicht über den im Gesetz festgelegten Grenzen liegt, haben die KMU die Möglichkeit, von einer vereinfachten Steuerberechnungsmethode (den Saldo-Steuersätzen) Gebrauch zu machen. Die Abrechnungen haben in diesem Fall nur halbjährlich zu erfolgen. Ein Drittel der Steuerpflichtigen (95'000) hat sich für diese Variante entschieden.
Kontakt:
Roch Christan, ESTV, Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation,
Tel. +41 31 324 91 35
Neuerscheinung:
Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 1999, Resultate und Kommentare,
Bestellnummer 224-9900, Preis: 11 Franken.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch