Keine Befreiung der Energie von der MWST
Bern (ots)
Der Bundesrat lehnt eine Befreiung der Energie von der Mehrwertsteuer (MWST) ab. In seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrat Maurice Chevrier (CVP/VS) hält er fest, die Befreiung der Energielieferung von der MWST hätte zur Folge, dass sämtliche Energieproduzenten und -händler nicht mehr zum Abzug ihrer Vorsteuern berechtigt wären. Alle energieintensiven Industriefirmen würden mit der so genannten Taxe occulte belastet. Diese Schattensteuer würde als Kostenfaktor auf die Preise weitergereicht, was bei einem Export von Strom auch der internationalen Konkurrenzfähigkeit abträglich wäre.
Weil die Oeffnung des Schweizer Elektrizitätsmarkts die einheimischen Wasserkraftwerke einem erhöhten internationalen Wettbewerbsdruck aussetzt, hat Nationalrat Chevrier mit einer Motion die Befreiung der Energie von der MWST und stattdessen eine Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien verlangt. Der Bundesrat lehnt den parlamentarischen Vorstoss ab, weil er darin keine sinnvolle flankierende Massnahme zur Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts zu erkennen vermag. Der von Chevrier vorgeschlagene Systemwechsel würde die Stromausfuhr wegen der Taxe occulte gegenüber der heutigen Situation benachteiligen.
Aus staatspolitischen Gründen will der Bundesrat auch keine Förderabgabe in die Vorlage zur Neuen Finanzordnung (NFO) aufnehmen, da der Souverän einen Verfassungsartikel über eine Energielenkungsabgabe in der Abstimmung vom 24. September 2000 verworfen hat. Dessen ungeachtet bleibt die aufkommensneutrale Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie ein wichtiges Postulat der Umwelt-, Klima- und Energiepolitik des Bundesrates.
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