Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel soll genauer definiert werden
Bern (ots)
Der Bundesrat will Abgrenzungsfragen klären, die sich bei der Einstufung von privaten Anlegern als gewerbsmässige Wertschriftenhändler ergeben. Er hat deshalb an seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Empfehlung von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG) angenommen.
Die Einstufung als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler wird von den Steuerbehörden festgelegt. In der Empfehlung von Ständerat Reimann wird der Bundesrat eingeladen, Kriterien zu definieren, welche klar aufzeigen, wann Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen steuerfrei sind und wann ein gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vorliegt. Unter den privaten Anlegern herrscht nach Auffassung Reimanns ein Gefühl der Rechtsunsicherheit.
In seiner Antwort auf die Empfehlung stellt der Bundesrat Gesetzesänderungen in Aussicht, die zur Klärung beitragen sollen. Es ist geplant, diese Gesetzesbestimmungen im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform II zur Diskussion zu stellen.
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