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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Entwurf des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit: mehrheitliche Zustimmung

Bern (ots)

Der Entwurf des Bundesgesetzes gegen die
Schwarzarbeit wird von der Mehrheit der  in der Vernehmlassung
befragten Kreise positiv aufgenommen. Namentlich die grosse Mehrheit
der Kantone, der Linken und einige Arbeitgeberkreise (Bauhhaupt- und
Baunebengewerbe) stellen sich dahinter. Dagegen wurden von
bürgerlichen Parteien und den übrigen Arbeitgeberverbänden Vorbehalte
geäussert. Sie beurteilen einige Massnahmen als unverhältnismässig
oder als unangemessen. Zahlreiche Befragte wiesen ausserdem auf die
Bedeutung einer Informationspolitik hin.
Die Reaktionen zu den fünf vorgesehenen Massnahmenkategorien
können folgendermassen zusammengefasst werden:
1. Die administrativen Erleichterungen für Dienstleistungen im
Haushalt: das Beitragsgutschriftverfahren stiess praktisch auf keine
Opposition, wenn auch in einigen Antworten Zweifel an der Effizienz
dieser Massnahme geäussert wurden, weil steuerliche Anreize fehlten.
Von bürgerlicher Seite wurde zum Teil verlangt, dass solche
Tätigkeiten bis zu einem gewissen Betrag befreit werden sollten.
2. Die Verstärkung der Kontrollkompetenzen der paritätischen und
tripartiten Kommissionen: diese Massnahmenkategorie wurde von der
Mehrheit der befragten Kreise positiv aufgenommen. Die Linke und die
Mehrheit der Kantone unterstützten sie (die meisten Kantone
verlangten allerdings, dass die Frage der Finanzierung überarbeitet
werde). Dagegen äusserten die bürgerlichen Parteien und die meisten
Arbeitgeberverbände Vorbehalte zur Schaffung von tripartiten
Kommissionen oder lehnten diese gar kategorisch ab. Nur die
Arbeitgeber des Bauhaupt- und Baunebengewerbes betonten die
Notwendigkeit eines solchen Instrumentes für einen wirksamen Kampf
gegen die Schwarzarbeit.
3. Die begrenzte Vernetzung der Administrativdaten und die Pflicht
zur Mitteilung der Resultate der Arbeitgeberkontrollen: die begrenzte
Vernetzung der Administrativdaten wird weitgehend gebilligt, auch
wenn einige betonten, dass sie nur von beschränktem Interesse sei.
Der Austausch der Resultate der Arbeitgeberkontrollen stiess
ebenfalls auf vorwiegend positive Reaktionen. Die wenigen Vorbehalte,
die angebracht wurden, kamen namentlich aus Arbeitgeberkreisen.
4. Die Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit: alle befragten
Kreise waren sich einig, dass es nicht nötig sei, die
Scheinselbständigkeit auf Gesetzesstufe zu definieren. Die Mehrheit
billigte den Vorschlag, Scheinselbständigkeit als einen Fall von
unerlaubter Arbeit zu qualifizieren.
5. Die Verschärfung der Sanktionen: dieser Vorschlag erhielt
insgesamt in den Stellungnahmen die Unterstützung der grossen
Mehrheit, mit einigen Vorbehalten von Arbeitgeberseite (welche
namentlich die im Bereich der ausländischen Arbeitskräfte
vorgesehenen Sanktionen als zu streng bezeichneten). Dagegen
verlangte die Linke noch schärfere Sanktionen. Die 'horizontale'
Sanktion, also der Ausschluss von Vergabearbeiten des öffentlichen
Beschaffungswesens, wurde von den Kantonen und der Linken praktisch
einhellig gutgeheissen, während vor allem die Arbeitgeberseite
(ausser dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe) und die
Wettbewerbskommission sie ablehnten.
Der Bundesrat hat dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement
den Auftrag erteilt, aufgrund der Resultate der Vernehmlassung bis
Ende 2001 die Botschaft zum Entwurf des Bundesgesetzes gegen die
Schwarzarbeit zu verfassen.

Kontakt:

Anne Küng Gugler, Sekretärin der eidgenössischen Arbeitsgruppe
"Bekämpfung der Schwarzarbeit", Staatssekretariat für Wirtschaft
SECO, Tel. +41 31 322 27 85;
Internet: Vollständiger Bericht über die Resultate des
Vernehmlassungsverfahrens:
www.seco-admin.ch/seco/seco2.nsf/dieSeite/AB_AMP?OpenDocument&
l=de&HauptRessort=6

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