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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Verletzungen des Arbeitsgesetzes: Migros hat nötige Korrekturen beschlossen

Bern (ots)

Auf Wunsch der Direktion des
Migros-Genossenschaftsbundes (MGB) hat am 25. April 2001 in Bern
unter der Leitung von Staatssekretär David Syz ein Gespräch mit dem
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) stattgefunden. Das seco wurde
über die Existenz von Zweitarbeitsverträgen der Migros mit
Arbeitnehmenden und über die inzwischen eingeleiteten Massnahmen
gegen diese Praxis orientiert.
Parallele Zweitarbeitsverträge verstossen dann gegen das
Arbeitsgesetz, wenn sie gesamthaft die gesetzlichen Bestimmungen über
Höchstarbeitszeiten und Ueberzeit nicht einhalten. Die Vertreter des
MGB haben das seco darüber informiert, dass es in verschiedenen
Migros-Genossenschaften solche Zweitarbeitsverträge gibt, und dass in
einigen Fällen das Arbeitsgesetz nicht eingehalten wurde.
Der MGB hat dem seco verschiedene Massnahmen präsentiert, die
sofort eingeleitet und umgesetzt werden, um die bestehenden
Zweitverträge zu beenden. Ueberall wo Rechtsvorschriften verletzt
wurden, soll der gesetzliche Arbeitnehmerschutz wieder voll
hergestellt werden.
Das seco stellt mit Befriedigung fest, dass die Migros schnell
reagiert und die nötigen Massnahmen bereits eingeleitet hat. Das seco
wird sein Fachwissen den Migros-Genossenschaften und den zuständigen
kantonalen Vollzugsstellen für das weitere Vorgehen und
Koordinationsaufgaben zur Verfügung stellen.

Kontakt:

Daniel Veuve, Chef Rechtsdienst Arbeitsbedingungen,
Tel. +41 31 322 29 31,

Alan E. Kocher, Informationschef seco,
Tel. +41 31 322 29 02

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