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Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Frankreich hebt BSE-bedingte Importsperre für Schweizer Rindvieh auf

Bern (ots)

Mit Datum vom 3. Mai 2002 hat die französische
Regierung das Importverbot für Schweizer Rindvieh aufgehoben. Ab
sofort kann Rindvieh, welches nach dem 1. Januar 2001 geboren wurde,
wieder nach Frankreich exportiert werden. Vor der französischen
Importsperre im Jahre 1996, die seinerzeit als BSE- Schutzmassnahme
deklariert wurde, war Frankreich der viertwichtigste Abnehmer für
Schweizer Rindvieh.
Nach verschiedenen Interventionen und langen Verhandlungen,
namentlich im Zusammenhang mit der Einfuhrregelung für die Freizone
Genf, hat die französische Regierung mit Datum vom 3. Mai das 1996
verhängte Importverbot für Schweizer Rindvieh aufgehoben. Ab sofort
kann Schweizer Rindvieh, welches nach dem 1. Januar 2001 geboren
wurde und die Bedingungen der EG-Verordnung 999 / 2001 erfüllt,
wieder nach Frankreich exportiert werden. Nach Deutschland ist
Frankreich das zweite Nachbarland, welches Importe von Schweizer
Rindvieh wieder gestattet. Daneben gestatten bisher auch Portugal und
Irland den Import von Schweizer Rindvieh.
Frankreich war vor der Verhängung der Importsperre im Jahr 1996
der viertwichtigste Abnehmer für Schweizer Lebendvieh. Die
Exportmöglichkeit nach Frankreich eröffnet den Schweizer
Viehproduzenten erweiterte Absatzmöglichkeiten und kann somit den
Nutzviehmarkt entlasten. Im übrigen erhofft sich die Schweiz von
diesem Schritt Frankreichs eine Signalwirkung. Der Bund wird
weiterhin aktiv bleiben, damit auch andere Mitgliedstaaten der EG
diesem Schritt folgen und ihre Importverbote für Schweizer Rindvieh
aufheben.

Kontakt:

Ariel Wyler, seco
Tel. +41/31/324'08'07

Hans Wyss, BVET
Tel. +41/31/323'84'96

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