Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Frankreich hebt BSE-bedingte Importsperre für Schweizer Rindvieh auf
Bern (ots)
Mit Datum vom 3. Mai 2002 hat die französische Regierung das Importverbot für Schweizer Rindvieh aufgehoben. Ab sofort kann Rindvieh, welches nach dem 1. Januar 2001 geboren wurde, wieder nach Frankreich exportiert werden. Vor der französischen Importsperre im Jahre 1996, die seinerzeit als BSE- Schutzmassnahme deklariert wurde, war Frankreich der viertwichtigste Abnehmer für Schweizer Rindvieh.
Nach verschiedenen Interventionen und langen Verhandlungen, namentlich im Zusammenhang mit der Einfuhrregelung für die Freizone Genf, hat die französische Regierung mit Datum vom 3. Mai das 1996 verhängte Importverbot für Schweizer Rindvieh aufgehoben. Ab sofort kann Schweizer Rindvieh, welches nach dem 1. Januar 2001 geboren wurde und die Bedingungen der EG-Verordnung 999 / 2001 erfüllt, wieder nach Frankreich exportiert werden. Nach Deutschland ist Frankreich das zweite Nachbarland, welches Importe von Schweizer Rindvieh wieder gestattet. Daneben gestatten bisher auch Portugal und Irland den Import von Schweizer Rindvieh.
Frankreich war vor der Verhängung der Importsperre im Jahr 1996 der viertwichtigste Abnehmer für Schweizer Lebendvieh. Die Exportmöglichkeit nach Frankreich eröffnet den Schweizer Viehproduzenten erweiterte Absatzmöglichkeiten und kann somit den Nutzviehmarkt entlasten. Im übrigen erhofft sich die Schweiz von diesem Schritt Frankreichs eine Signalwirkung. Der Bund wird weiterhin aktiv bleiben, damit auch andere Mitgliedstaaten der EG diesem Schritt folgen und ihre Importverbote für Schweizer Rindvieh aufheben.
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