Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Verordnung über die Überwachung der Einfuhr bestimmter Industriegüter
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am 11. September 2002 die Verordnung über die Überwachung der Einfuhr bestimmter Industriegüter verabschiedet.
In den letzten Monaten wurden die schweizerischen Stahlexporte stark von handelshemmenden Massnahmen getroffen, allen voran seitens der USA und der EU. Bis heute konnte die Schweiz in bilateralen Kontakten und über ein Verfahren in der WTO gewisse Erleichterungen erreichen. Mit der heute beschlossenen Verordnung hat der Bundesrat, gestützt auf das Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen, ein geeignetes Instrument zur Einführung von Überwachungsmassnahmen im Stahlsektor erhalten. Das EVD wird darin ermächtigt, einzelne Waren beim Import einer Überwachung mittels Bewilligungsverfahren zu unterstellen.
Damit soll auch schweizerischerseits der Stahlhandel punktuell überwacht werden, um einerseits unerwünschte Handelsverlagerungen rechtzeitig zu erkennen und andererseits einen gewissen Gegendruck gegenüber unseren Handelspartnern aufzubauen. Der Schweiz ist nach wie vor daran gelegen, dass die weltweit getroffenen restriktiven Massnahmen im Stahlhandel so rasch wie möglich wieder zurückgenommen werden.
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