Bundesamt für Privatversicherungen
BPV: BPV: Bilanzierungsvorschriften: Keine Sonderregelung für Versicherer
Bern (ots)
Bern, den 26.11.02. Angesichts der anhaltenden Börsenbaisse hat das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) die Schaffung einer Sonderregelung geprüft, die verhindert, dass Versicherer aufgrund von nicht realisierten Verlusten auf Aktien eine starke Verminderung des Eigenkapitals ausweisen müssen. Nach Beurteilung der aktuellen Lage hat das BPV entschieden, die Bilanzierungsvorschriften für Versicherer nicht zu ändern.
Die Frage nach einer Sonderregelung wurde im Juli aufgeworfen, als die Kurseinbrüche am ausgeprägtesten waren. Ein erster Entwurf wurde verschiedenen betroffenen Gremien zur Konsultation unterbreitet. Nach Auswertung der eingereichten Stellungnahmen und nach einer Neubeurteilung der Lage Anfang November hat sich das BPV entschieden, die geplante Anpassung der Aufsichtsverordnung (Art. 46a) nicht durchzuführen.
Folgende Gründe haben zu diesem Entscheid geführt: - Die Versicherungsgesellschaften haben inzwischen die Aktienanteile massiv reduziert. - Eine kürzlich vom BPV durchgeführte Analyse zeigt auf, dass die Notwendigkeit der Verordnungsänderung zum heutigen Zeitpunkt nicht plausibel dargelegt werden kann. - Die vorgesehenen Änderungen der Bewertungsvorschriften werden von der Treuhand-Kammer und der Kommission für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) im Grundsatz nicht mitgetragen.
Mit diesem Entscheid steht das BPV zum Teil im Gegensatz zum benachbarten Ausland: So haben Deutschland, Österreich und Frankreich mit einer Änderung von Bewertungsvorschriften Erleichterungen geschaffen.
Weitere Auskünfte: Infodienst BPV, Tel. 031 / 325 01 65