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Bundesamt für Verkehr BAV

Tagung über neue Regelwerke bei Gefahrenguttransporten

Bern (ots)

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Bundesamt für
Strassen (ASTRA) führen am morgigen 29. August 2001 im
Kongresszentrum Galaxy in Bern eine Informationsveranstaltung zum
Thema Gefahrenguttransporte durch. Die neuen Regelwerke RID
(Réglement international concernant le transport ferroviaire des
marchandises dangereuses) und ADR (Accord europÈen relatif aux
transports internationaux des marchandises dangereuses par route),
die per 1. Juli 2001 in Kraft getreten sind, werden der
Transportbranche und der Industrie vorgestellt. Ebenfalls wird die
mit gleichem Inkraftsetzungstermin erlassene Verordnung über den
Gefahrgutbeauftragten, welche gleichermassen für Beförderungen
gefährlicher Güter auf der Strasse wie mit der Eisenbahn gilt,
vorgestellt.
In der globalisierten Wirtschaft werden immer mehr Güter über
immer weitere Distanzen und über verschiedene Staatsgrenzen
transportiert. Bei diesen Warenströmen befinden sich häufig auch
gefährliche Güter, für die bis anhin die verschiedensten Reglemente
für Gefahrenguttransporte angewendet worden sind. Zuviele
unterschiedliche Vorschriften verunsichern jedoch die Transporteure
sowie ihre Auftraggeber. Deshalb sollen die Vorschriften für die
Beförderung gefährlicher Güter weltweit harmonisiert werden. Ein
erster Schritt ist mit den neustrukturierten, mit den Empfehlungen
der UNO abgestimmten Regelwerken RID und ADR getan, die am 1. Juli
2001 in Kraft getreten sind. Diese Regelwerke erhalten über die
beiden Verordnungen RSD für den Eisenbahnverkehr und SDR für den
Strassentransport auch im nationalen Verkehr Gültigkeit. Sie sind mit
ihrer neuen, logischen Struktur anwenderfreundlich und beseitigen
zuvor noch vorhandene Lücken und Diskrepanzen.
An der Informationstagung des BAV und des ASTRA werden diese
beiden Regelwerke der Transportbranche, der Industrie sowie den
Vertreterinnen und Vertretern aller Branchen, die vom Versand und
Transport gefährlicher Güter betroffen sind, vorgestellt. Ein
weiterer Schwerpunkt der Tagung besteht in der Vorstellung der
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) für die Beförderung
gefährlicher Güter. Diese neuen Vorschriften sind nicht nur ein
integraler Bestandteil der neuen Regelwerke RID und ADR, die speziell
dafür geschaffene Verordnung GGBV ist auch eine Konsequenz des
Landverkehrabkommens mit der EU im Rahmen der bilateralen Verträge.

Kontakt:

Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. +41 31 322 36 43

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