HGV-Anschlüsse: Bundesrat legt weiteres Vorgehen fest
Bern (ots)
Der Bundesrat hat das Vorgehen für die Anschlüsse der Schweiz ans deutsche und französische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschlüsse) festgelegt. Er hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Vernehmlassung bei den betroffenen Kreisen zu starten. Der Bundesrat will Mitte 2003 die Botschaft an das Parlament verabschieden. Die HGV-Anschlüsse werden die Verbindungen der Schweiz mit den grossen kulturellen und wirtschaftlichen Zentren Europas attraktiver und schneller machen.
Am 29. November 1998 haben Volk und Stände dem Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs zugestimmt. Damit wurde auch die Finanzierung für den Anschluss der Ost- und Westschweiz ans europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz mit einem Kostenrahmen von 1,2 Mrd. Franken sichergestellt. Die HGV-Anschlüsse verkürzen die Reisezeiten zwischen der Schweiz und den europäischen Metropolen, schliessen die Ost und die Westschweiz an den internationalen Personenfernverkehr an und binden die Landesflughäfen zweckmässig ins internationale Eisenbahn-Hochleistungsnetz ein.
Um die Arbeiten mit den Nachbarstaaten zu koordinieren, hat die Schweiz mit Deutschland und Frankreich bilaterale Konventionen abgeschlossen. Sie sollen die Bereitstellung der notwendigen Kapazitäten für den Transport von Personen und Gütern sicherstellen. Die HGV-Anschlüsse sind eines der Ziele dieser Konventionen.
Projektorganisation
Zur Erarbeitung der Botschaft über die HGV-Anschlüsse wurde eine Projektorganisation unter der Federführung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) eingesetzt. Sie schliesst die verschiedenen Beteiligten mit ein: die Kantone, vertreten durch die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KÖV), die Transportunternehmen, vertreten durch den Verband öffentlicher Verkehr (VÖV) und die SBB sowie die Bundesbehörden. Parallel dazu stellen gemischte Ausschüsse im Rahmen der bilateralen Konventionen mit Frankreich und Deutschland die Koordination auf internationaler Ebene sicher.
Das BAV prüft zurzeit in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Transportunternehmen verschiedene Anschlussprojekte. Diese Projekte befinden sich in einer sehr unterschiedlichen Ausführungsreife. So können z.B. die kurzfristigen Massnahmen durch den Haut-Bugey (Genf-Bellegarde-Mâcon) oder den Arc Jurassien (Lausanne/Bern-Dijon-Paris) voraussichtlich zwischen 2004 und 2006 ausgeführt werden. Rasch zur Ausführungsreife gebracht werden könnten auch Ausbaumassnahmen zwischen St. Gallen und St. Margarethen, Zürich und Schaffhausen. Andererseits werden andere Anschlüsse erst abgeklärt wie die Option TGV Rhin-Rhône, die eine Wiederinbetriebnahme der Linie Delle-Belfort und eine neue Verbindung mit dem Euroairport von Basel-Mulhouse erfordern würde.
Die weitere Bearbeitung des Projekts HGV-Anschlüsse, insbesondere auch der Projekte, die noch abgeklärt werden, erfolgt im Rahmen einer Projektorganisation, die vom BAV geleitet wird. Die Vernehmlassung wird gegen Ende des Jahres 2002 stattfinden. Die Botschaft soll Mitte 2003 ans Parlament gehen. Das Bundesgesetz, das dem fakultativen Referendum unterliegt, könnte unter optimalen Bedingungen gegen Ende 2004 in Kraft treten.
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Kontakt:
Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. +41 31 322 57 75