BAV: Importierte Occasions-Sportboote benötigen Sicherheitsbescheinigung
Bern (ots)
Occasions-Sportboote aus dem EU-Raum benötigen ab dem 1. Mai 2003 für die Immatrikulation in der Schweiz eine Sicherheitsbescheinigung (Konformitätserklärung). Damit verfährt die Schweiz mit solchen Booten ebenso, wie es die EU mit Occasionsbooten aus der Schweiz macht. Ein geplantes Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ist nicht zustande gekommen.
Die EG-Richtlinie 94/25/EG Sportboote (EG-RL) ist seit dem 1. Mai 2001 in das Schweizer Binnenschiffahrtsrecht integriert. Gemäss Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) muss für Sportboote beim Inverkehrbringen nachgewiesen werden, dass sie die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EG-RL erfüllen. Dies geschieht mittels einer Konformitätserklärung.
In der EU gilt die Richtlinie seit dem 16. Juni 1998 flächendeckend. Occasionsboote, welche vor dem 16. Juni 1998 in der EU in Verkehr gebracht wurden, müssen den Bestimmungen der EG-RL nicht entsprechen und können innerhalb der EU weiterhin frei gehandelt werden. Occasionsboote aus Drittstaaten wie der Schweiz müssen hingegen ungeachtet ihres Alters beim Import in den EU-Raum über eine Konformitätserklärung verfügen.
Weil die Schweiz davon ausging, dass ein Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zustandekommt, sah das Bundesamt für Verkehr (BAV) bis zum 30. April 2003 eine Ausnahmeregelung für gebrauchte Sportboote aus dem EU-Raum vor. Privatpersonen konnten unter bestimmten Auflagen Sportboote, die nachweislich vor dem 16. Juni 1998 in der EU in Betrieb genommen wurden, in der Schweiz ohne Konformitätserklärung als Vergnügungsschiffe immatrikulieren.
Nachdem die EU die Aufnahme von Verhandlungen über das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen ablehnte, läuft die Ausnahmeregelung nun ohne Verlängerung aus. Das BAV hat die kantonalen Schiffahrtsämter in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Mai 2003 alle aus der EU importierten Occasions-Sportboote, ungeachtet ihres Alters, bei der Immatrikulation in der Schweiz über eine Konformitätserklärung verfügen müssen.
Bern, 2. April 2003
Bundesamt für Verkehr
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation 031 322 36 43