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Bundesamt für Verkehr BAV

BAV: Neue Verordnung über die Zulassung von Triebfahrzeugführenden tritt in Kraft

(ots)

Am 14. Dezember 2003 setzt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die neue „Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE)“ in Kraft. Durch die VTE wird die Ausbildung der Triebfahrzeugführenden aller Schweizer Bahnunternehmen auf eine neue, gemeinsame Basis gestellt.

Die Bahnreform hat die Rahmenbedingungen für den freien Netzzugang 
geschaffen. Ziel ist es, den Wettbewerb unter den Bahnen zu 
ermöglichen. Parallel dazu hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) als 
Aufsichtsbehörde ein neues Sicherheitsaufsichtskonzept entwickelt. 
Der sichere Bahnbetrieb hat auch im freien Netzzugang oberste 
Priorität. In diesem System spielen die Triebfahrzeugführenden eine 
zentrale Rolle. Die Infrastrukturbetreiberin und die 
Aufsichtsbehörde müssen wissen, ob Kenntnisse und Fähigkeiten der 
Triebfahrzeugführenden den Anforderungen entsprechen, um im freien 
Netzzugang zu verkehren. Zu diesem Zweck hat das BAV im Auftrag des 
UVEK die neue „Verordnung über die Zulassung zum Führen vom 
Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE)“ erarbeitet. In die 
Ausarbeitung der VTE wurden die betroffenen Bahnen und Sozialpartner 
mittels einer breiten Konsultation einbezogen. Die neue Verordnung 
regelt die Zulassung des Personals zum Führen von Triebfahrzeugen 
sämtlicher Eisenbahnen in der Schweiz. So definiert sie 
beispielsweise die Voraussetzungen für den Ausbildungsbeginn oder 
die Prüfungsart. Die entsprechenden Ausweise an die 
Triebfahrzeugführenden werden durch das BAV ausgestellt. Die neue 
Verordnung regelt ebenfalls die Ernennung der Prüfungsexperten, der 
Vertrauensärzte sowie der Vertrauenspsychologen durch das BAV. Die 
VTE tritt gestaffelt ab 14. Dezember in Kraft 2003. Die Bestimmungen 
für Lokomotivführende der Normalspurbahnen und Bahnen mit einfachen 
betrieblichen Verhältnissen gelten ab diesem Termin. Die 
Bestimmungen, welche die Schmalspurbahnen betreffen, werden am 1. 
Januar 2005 gültig sein. Die Bestimmungen für die Strassenbahnen 
werden am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Ab 1. Januar 2007 gelten 
die Bestimmungen auch für Personal in der Funktion von 
Zugbegleitenden und Rangierenden.
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, Tel. 
031 322 36 43

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