BAV: Landverkehrsabkommen CH-EU: Sitzung des Gemischten Ausschusses
(ots)In Brüssel hat sich heute zum vierten Mal der Gemischte Ausschuss des Landverkehrsabkommens (LVA) zwischen der Schweiz und der EU («Gemischter Ausschuss») unter dem Vorsitz von Heinz Hilbrecht, dem verantwortlichen Direktor des Landverkehrs der DG TREN getroffen. Die Schweizer Delegation hat Dr. Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), geleitet. Anlässlich der Sitzung haben die beiden Delegationen wichtige Fragen im Bereich der Besteuerung des Strassenverkehrs besprochen, insbesondere die Anpassung der LSVA in der Schweiz im Jahr 2005. Weiter sind Informationen zu anderen aktuellen Themen ausgetauscht worden.
Als die sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU am 1. Juni 2002 in Kraft traten, wurde für jedes Abkommen ein Gemischter Ausschuss geschaffen. Im Rahmen des LVA tagt der Ausschuss gewöhnlich zweimal pro Jahr. Er ist für die Verwaltung und die ordnungsgemässe Anwendung des Abkommens verantwortlich.
Anlässlich der heutigen Sitzung in Brüssel diskutierte der Gemischte Ausschuss über die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab 2005; zu diesem Zeitpunkt wird die Schweiz die Gewichtslimite für Fahrzeuge auf 40 Tonnen erhöhen. Im Landverkehrsabkommen ist vorgesehen, dass der gewichtete Durchschnitt der verschiedenen Fahrzeugkategorien für eine Referenzstrecke von 300 km mit einem Lastwagen von 40 Tonnen nicht über CHF 292.50 liegen darf. Nun müssen noch die Fahrzeugkategorien (Euro 0 bis Euro 5) in drei Sätze von LSVA-Kategorien aufgeteilt werden. Ein definitiver Entscheid sollte spätestens an der nächsten ordentlichen Sitzung des Gemischten Ausschusses im Juni 2004 gefällt werden. Auf dieser Grundlage kann der Bundesrat dann eine entsprechende Verordnung verabschieden. Im LVA ist weiter die Schaffung eines Observatoriums für den Strassen- und den Eisenbahnverkehr sowie für den kombinierten Verkehr im Alpenraum vorgesehen. Beide Parteien bestätigten nochmals ihr Interesse an einer raschen Schaffung dieses Observatoriums. Sie werden diesbezüglich die erforderlichen Schritte unternehmen. Im Rahmen der «Übernahme» der Gesetzgebung der EU durch die Schweiz («EG-Besitzstand») und insbesondere des ersten Bahnpakets, das die Liberalisierung des internationalen Bahngüterverkehrs vorsieht, gehen die Diskussionen auf Expertenebene weiter. Es wird abgeklärt, ob die Bestimmungen in der Schweiz denjenigen in der EU entsprechen.
Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43