Magnas Regelungsplan bewilligt
Aurora, Kanada, August 18, 2010 (ots/PRNewswire)
Magna International Inc. gab heute bekannt, dass das Kammergericht des Staates Ontario seinen kürzlich bekanntgegebenen Pan einer Regelung zur Abschaffung seiner Zweiklassenaktienstruktur bestätigt hat. Die Entscheidung des Kammergerichts von Ontario folgte einer Anhörung vom 12. und 13. August 2010. Das Kammergericht befand die Regelung für angemessen und gerecht.
"Die heutige Entscheidung des Gerichts bestätigt unsere Position, nach der die Klage der kritischen Minderheit unserer Aktieninhaber gegenstandslos ist" sagte Vincent J. Galifi, Executive Vice President und CFO von Magna. "Wir glauben, dass unsere Aktieninhaber, die in grosser Mehrheit für die vorgeschlagene Transaktion gestimmt haben, sehr zufrieden sein werden, dass das Gericht ihre Wahl respektiert und bestätigt hat."
Es ist noch ungewiss, ob die kritische Minderheit der Aktieninhaber von Magna gegen diese Entscheidung in Berufung gehen wird. Gewöhnlich muss ein Einspruch beim Kammergericht von Ontario 30 Tage nach einer Gerichtsentscheidung erhoben werden.
Über Magna
Wir sind der weltweit vielseitigste Automobilzulieferer. Wir entwerfen, entwickeln und bauen technologisch fortgeschrittene Systeme, Montageteile, Module und Komponenten, und wir konstruieren und montieren komplette Fahrzeuge, primär für den Verkauf an Erstausrüster von Fahrzeugen und Kleinlastern. Unsere Kompetenzen umfassen das Design, die Entwicklung, das Testen und den Zusammenbau von Fahrzeuginnenraumsystemen, Sitzsystemen, Schliesssystemen, Karosserie- und Fahrgestellsystemen, Sichtsystemen, elektronischen Systemen, Aussensystemen, Antriebssystemen, Dachsystemen, Hybrid- und Elektrofahrzeugen/-systemen sowie die Entwicklung und den Zusammenbau von kompletten Fahrzeugen.
Wir beschäftigen ungefähr 76.000 Mitarbeiter in 242 Fertigungsbetrieben und 76 Produktentwicklungs-, Konstruktions- und Verkaufszentren in 25 Ländern.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Diese Pressemitteilung beinhaltet Aussagen, die "zukunftsgerichtete Aussagen" in Bezug auf die massgebliche Wertpapiergesetzgebung darstellen. Diese können u.a. Aussagen über unsere Absichten bezüglich eines Einspruchs vor dem Kammergericht des Staates Ontario hinsichtlich der Kulanz und Angemessenheit der vorgeschlagenen Regelung beinhalten. Die zukunftsgerichtete Information wird in dieser Pressemitteilung dargestellt, um Informationen über Magnas aktuelle Erwartungshaltung gegenüber der vorgeschlagenen Regelung zu geben, und ist nicht unbedingt für andere Zwecke geeignet. Zukunftsgerichtete Aussagen können auch Aussagen bezüglich unserer zukünftigen Pläne, Ziele oder wirtschaftlicher Leistungen beinhalten, einschliesslich zugrunde liegender Annahmen, sowie andere Aussagen, die keine historischen Tatsachen widerspiegeln. Mit Wörtern wie "können", "könnte", "würde", "sollte", "wird", "möglicherweise", "angenommen", "voraussichtlich", "glauben", "beabsichtigen", "planen", "voraussagen", "Perspektive", "projektieren", "Schätzung" und ähnlichen Ausdrücken möchten wir künftige Ereignisse oder Umstände charakterisieren, um zukunftsgerichtete Aussagen zu identifizieren. Alle zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf uns gegenwärtig verfügbaren Informationen sowie auf Annahmen und Analysen, die wir selbst mit Hilfe unserer Erfahrung und unserer Einschätzung historischer Trends, aktueller Bedingungen und erwarteter künftiger Entwicklungen angestellt haben, sowie auf anderen Faktoren, die wir unter diesen Umständen für angemessen halten. Ob tatsächliche Ergebnisse und Entwicklungen mit unseren Erwartungen und Vorhersagen übereinstimmen werden, wird jedoch von einer Reihe von Risiken, Annahmen und Unsicherheiten abhängen, von denen sich viele unserer Kontrolle entziehen und deren Auswirkungen schwer vorherzusagen sein können, einschliesslich Risiken, Annahmen und Unsicherheiten in Verbindung mit dem Abschluss des vorgeschlagenen Übereinkommens, einschliesslich des Ausgangs einer eventuellen Berufung vor dem Kammergericht des Staates Ontario, der Zufriedenstellung oder dem Verzicht auf die Bedingungen der in der Regelung erwogenen Transaktionen und der Beendigung der Transaktionsübereinkommen; zukünftige Wachstumsaussichten für Elektrofahrzeuge; der Markt- und Handelswert von zweitrangigen Stimmrechtsaktien Klasse A und andere Faktoren, die in unserem Mangement-Informationsblatt vom 31. Mai 2010, unserem jährlich bei der kanadischen Börsenaufsichtsbehörde eingereichten Informationsblatt und unserem jährlich bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (United States Securities and Exchange Commission) eingereichten Bericht 40-F und nachträglichen Einreichungen dargelegt worden sind. Beim Auswerten der zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung warnen wir Leser davor, sich auf derartige zukunftsgerichtete Aussagen in unangemessener Weise zu verlassen. Leser sollten ihre Aufmerksamkeit ganz besonders auf die zahlreichen Faktoren lenken, die dazu führen könnten, dass Ereignisse oder Umstände erheblich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Sofern nicht anderweitig durch massgebliche Wertpapiergesetze verlangt, haben wir weder vor noch sind wir verpflichtet, die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zu aktualisieren oder zu revidieren, wenn sich die Informationen, Umstände, Überzeugungen oder Ergebnisse ändern sollten.
Weitere Information erhalten Sie von: Vincent J. Galifi, Executive Vice President und CFO, unter +1-905-726-7100 oder Louis Tonelli, Vice President, Investor Relations, unter +1-905-726-7035
Pressekontakt:
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