Magna kündigt Angebot vorrangiger Anleihen an
Ontario (ots/PRNewswire)
Magna International Inc. (TSX: MG, NYSE: MGA) gab heute bekannt, dass das Unternehmen nach dem wirksamen Antrag auf Börsenregistrierung, der zuvor bei der Securities and Exchange Commission eingereicht worden war, einen Emissionsvertrag für die Ausgabe von ungesicherten vorrangigen Anleihen mit einem Gesamtwert von 550 Millionen Euro abgeschlossen hat.
Die Anleihen werden mit jährlich 1,900 % verzinst und werden am 24. November 2023 fällig. Das Angebot läuft gemäß den gebräuchlichen Abschlussbedingungen am 24. November 2015 aus.
Magna will den Nettoerlös aus dem Angebot für allgemeine Unternehmenszwecke einsetzen, unter anderem für Kapitalaufwendungen und die bereits angekündigte Übernahme der Getrag Group of Companies.
BNP Paribas, Citigroup Global Markets Limited und Merrill Lynch International agieren gemeinsam als Bookrunner für dieses Angebot.
Die Anleihen sind nicht zum Vertrieb in Kanada zugelassen, werden in Kanada jedoch auf Basis der privaten Platzierung von Wertpapieren angeboten.
Diese Mitteilung stellt kein Verkaufsangebot dar und ist auch keine Aufforderung zum Erwerb von Wertpapieren; es soll darüber hinaus kein Verkauf dieser Anteilsscheine in einem Staat oder unter einer Gesetzgebung erfolgen, in der ein derartiges Angebot, eine Kaufaufforderung oder ein Verkauf vor der Registrierung bzw. Zulassung gemäß Wertpapiergesetz dieses Staats oder dieser Gesetzgebung von Gesetzes wegen unzulässig ist. Es gelten die Stabilisierungsvorschriften der Financial Conduct Authority (FCA).
Das Angebot dieser Wertpapiere darf ausschließlich durch einen Prospektnachtrag und den Begleitprospekt erfolgen. Kopien des Prospektnachtrags und des Begleitprospekts sind erhältlich bei:
ÜBER MAGNA
Wir sind ein führender, weltweit tätiger Automobilzulieferer mit 285 Fertigungsbetrieben und 83 Produktentwicklungs-, Konstruktions- und Vertriebszentren in 29 Ländern. Wir beschäftigen rund 125.000 Mitarbeiter, die bestrebt sind, unseren Kunden mit Hilfe innovativer Prozesse sowie Herstellungsverfahren auf höchstem Niveau einen überdurchschnittlichen Mehrwert zu bieten. Unsere Produktpalette umfasst Karosserien, Fahrwerke, Außenteile, Sitze, Antriebsstränge, Elektronik, Spiegel, Verschlüsse, Dachsysteme und Module sowie die komplette Fahrzeugtechnik und Auftragsfertigung. Unsere Stammaktien werden an der Toronto Stock Exchange (MG) und an der New York Stock Exchange (MGA) gehandelt.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Diese Mitteilung enthält möglicherweise Aussagen, die "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne anwendbarer Wertpapiergesetze darstellen und ausdrücklich den Haftungsausschlusshinweisen unterliegen, die in den Zulassungsanträgen von Magna festgelegt sind. Bitte konsultieren Sie den Prospektnachtrag, der sich auf das Angebot ungesicherter vorrangiger Anleihen bezieht, ebenso wie die aktuellste Managementbesprechung und Analyse der Betriebsergebnisse sowie der finanziellen Lage, das jährliche Informationsblatt und den Jahresbericht auf Formular 40-F, einschließlich der Teile, die eventuell durch nachträgliche regulatorische Zulassungsanträge von Magna ersetzt oder aktualisiert wurden und die Haftungsausschlusshinweise einschließlich aller Risikofaktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ereignisse wesentlich von denen in zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen abweichen, ausweisen.
HINWEIS FÜR DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM
Dieses Dokument wurde ausgehend von der Annahme erstellt, dass für Angebote von Anleihen in sämtlichen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß der Prospektrichtlinie ausnahmsweise kein Prospekt veröffentlicht werden muss. Unter dem Begriff Prospektrichtlinie verstehen wir die Richtlinie 2003/71/EC (in der jeweils gültigen Fassung). Zudem umfasst dieser Begriff sämtliche relevanten Umsetzungsmaßnahmen in den betroffenen Mitgliedsstaaten. HINWEIS FÜR GROSSBRITANNIEN
Dokumente und Materialien, welche die Emission von Anleihen betreffen, werden ausschließlich jenen Personen in Großbritannien zur Verfügung gestellt, die per Definition (siehe Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion), Verordnung 2005 (in Folge als die "Verordnung" bezeichnet)) als Anlagespezialisten gelten, sowie Personen mit hohem Eigenkapital gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung und anderen Personen, denen diese Informationen im Einklang mit der Verordnung rechtmäßig zur Verfügung gestellt werden dürfen. (Diese Personen werden unter dem Sammelbegriff"relevante Personen" zusammengefasst.) Über die hier genannten Transaktionen werden nur relevante Personen informiert. Diese Dokumente und Materialien dürfen ausschließlich von relevanten Personen genutzt werden.
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