Schweiz. Verband der Berufsmasseure
Offizieller Fähigkeitsausweis für Masseure
Mels (ots)
Der Beruf des Masseurs wird in Zukunft auf Grund einer gründlichen Ausbildung und einer schweizerisch anerkannten Prüfung ausgeübt werden können. Ein so qualifizierter Masseur trägt den offiziellen Titel: med. Masseur FA". Diese Verordnung wurde von der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) bereits auf den 1. Juli 1999 in Kraft gesetzt. Sie stellt die Tätigkeit des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) im Bereich der Berufsbildung im Gesundheitswesen auf eine neue rechtliche Grundlage. Die vom SRK anerkannten Ausbildungsabschlüsse tragen künftig den Vermerk: Der Abschluss ist schweizerisch anerkannt".
Für die kommenden drei Jahre gilt noch eine Übergangsfrist für Ausbildungsabschlüsse, die nach der früheren Ausbildung erworben wurden. Sie werden als gleichwertig anerkannt, wenn der Ausbildungsabschluss innert der genannten Übergangsfrist und mit der Anerkennungsprüfung erfolgt.
Masseure von nicht anerkannten Ausbildungslehrgängen haben eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2002 zu beachten. Bis dahin müssen sie die neue Ausbildung abgeschlossen und ein Jahr Berufspraxis erworben haben. Nur unter diesen Bedingungen können sie die Anerkennungsprüfung ablegen und den offiziellen Titel tragen.
Inzwischen haben bereits 236 Kandidaten den Titel erworben und damit die Anerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz erhalten.
Das Rote Kreuz hat den Schweizerischen Verband der Berufsmasseure (SVBM) mit der Durchführung der Anerkennungsprüfung beauftragt. Auskünfte über die Prüfung können direkt beim SVBM-Sekretariat an der Bahnhofstrasse 70 in 8887 Mels eingeholt werden. Informationen sind auch im Internet auf der Homepage des SVBM unter www.svbm.ch publiziert.
Kontakt:
Schweiz. Verband der Berufsmasseure SVBM/FSMP
Sekretariat
Postfach 148
8887 Mels
Tel. +41 81 723 05 55
[ 007 ]