Gotthard-Komitee: Zufahrten zur NEAT nicht vergessen
Luzern (ots)
Das Gotthard-Komitee verlangt vom Bund die Erschliessung zusätzlicher Finanzierungsquellen für eine NEAT-2-Vorlage. Die für eine Vorlage über die zukünftige Entwicklung der Bahnprojekte (ZEB) erarbeiteten Grundlagen zeigen mit aller Deutlichkeit, dass die aus dem FinöV-Beschluss noch verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die für die Umsetzung des Transitbeschlusses und die Verlagerungspolitik sowie die Erfüllung internationaler Verpflichtungen unentbehrlichen Grossprojekte zeitgerecht zu verwirklichen. Mit den Basistunnels am Gotthard und Ceneri ist die NEAT am Gotthard noch nicht gebaut. Neben dem Ausbau der unmittelbaren Zufahrten im Norden und Süden sind vor allem der Zimmerberg-Basistunnel und die dritte Juraquerung unverzichtbare Elemente für eine leistungsstarke Gotthardachse.
Das Gotthard-Komitee, die Vereinigung der 12 im Einzugsgebiet der Gotthardachse gelegenen Kantone unter dem Vorsitz von Rita Fuhrer, Regierungsrätin Kanton Zürich, hat zu den Grundlagen für eine Botschaft über die zukünftige Entwicklung der Bahnprojekte ZEB Stellung genommen. Dabei anerkennt auch das Gotthard-Komitee die Notwendigkeit einer Gesamtschau, weil diese für weiterführende Planungen eine solide Grundlage schaffen kann und es erlaubt, den Blick nun wieder in die Zukunft zu richten. Ernüchternd wird aber auch festgestellt, dass verschiedene grössere Projekte von hoher Dringlichkeit angesichts der beschränkten Mittel in diesem Konzept keine Aufnahme finden konnten.
Die Gesamtschau darf sich darum nicht darauf beschränken, wie die aus dem FinöV-Beschluss von 1998 noch verfügbaren Mittel über das Land verteilt werden sollen. Ein solches Vorgehen greift zu kurz. Eine Gesamtschau auf der Grundlage des vom Bundesrat gutgeheissenen Sachplans Verkehr zeigt mit aller Deutlichkeit, dass sehr rasch zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen, um auch Grossprojekte, wie sie für die Umsetzung des Transitbeschlusses und die Verlagerungspolitik und damit auch zur Vermeidung von Konflikten zwischen Personen- und Güterverkehr unentbehrlich sind, verwirklichen zu können. Es braucht darum aus der Sicht des Gotthard-Komitees neben ZEB einen zusätzlichen Beschluss für eine NEAT-2-Vorlage, damit dem Problemdruck auf der Nord-Süd-Achse nach Fertigstellung des Gotthard- und Ceneri-Basistunnels entgegengewirkt werden kann.
Das Gotthard-Komitee stellt mit Nachdruck fest, dass die NEAT am Gotthard mit den beiden Basistunnels am Gotthard und Ceneri noch nicht gebaut ist. Im internationalen Personenverkehr kann sie ihre Aufgabe ohne den einen integrierenden Bestandteil des Alpentransitbeschlusses vom 20. März 1998 darstellenden Zimmerberg-Basistunnels nicht erfüllen. Das gleiche gilt in Bezug auf den internationalen Güterverkehr für den dritten Juradurchstich, zu dessen rechtzeitiger Erstellung sich die Schweiz in der bilateralen Vereinbarung mit Deutschland über die Sicherung des Zulaufs zur NEAT vom 2. Juni 1998 vertraglich verpflichtet hat. Auf allen Abschnitten der Gotthard-Achse im Norden und im Süden ist ausserdem sicherzustellen, dass der regionale Personenverkehr in der heutigen Qualität gewährleistet und nachfragegerecht weiterentwickelt werden kann.
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