Positiver Entscheid für Red Bull© Energy Drink" am Handelsgericht in Zürich.
Baar (ots)
Im Juli dieses Jahres stellte die Red Bull GmbH, Österreich, als Inhaberin der internationalen Marke "Red Bull" beim Einzelrichter des Handelsgerichts Zürich ein Begehren um Anordnung vorsorglicher Massnahmen gegen die Mineralquelle Zurzach AG, weil diese einen Energy Drink der Marke "red bat" in der Schweiz auf den Markt brachte. Der Einzelrichter des Handelsgerichts hat mit Verfügung vom 19. Oktober 2001 das klägerische Begehren gutgeheissen und der Mineralquelle Zurzach AG verboten, "red bat" in der Schweiz zu vertreiben. Es wurde ihr eine Aufbrauchfrist von 40 Tagen eingeräumt. Die Verfügung hat für das nachfolgende ordentliche Prozessverfahren eine erhebliche präjudizielle Bedeutung.
In seiner Urteilsbegründung wies der Einzelrichter auf den ausserordentlichen Bekanntheitsgrad der Marke "Red Bull" hin, woraus ein erhöhtes Schutzbedürfnis abgeleitet wird. Er betonte insbesondere, dass es jedem Wettbewerbsteilnehmer zumutbar und möglich sei, aus der unermesslich grossen Welt der Zeichen jene zu wählen, welche einen rechtsgenügenden Abstand zum Zeichen des Mitbewerbers einhalten.
Mit der Einführung des Energy Drinks "Red Bull" im Jahre 1987 in Österreich wurde eine gänzlich neue Produktkategorie begründet und heute ist Red Bull weltweit das Synonym für Energy Drinks, erhältlich in über 50 Ländern auf allen Kontinenten. Für den langfristigen Erfolg ebenso wichtig und unerlässlich wie die nachgewiesene Wirkung sowie die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist seit der Stunde null die stimmige und konsequente Vermarktung. Vom Dosendesign über die Positionierung bis zur Kommunikationsstrategie gilt der Grundsatz der unverwechselbaren Individualität und der höchstmöglichen Qualität.
Die Red Bull GmbH hat immense Vorarbeit geleistet, von der vor allem auch Nachfolgeprodukte profitieren konnten. Es ist marktüblich, dass man sich gegen unlautere Konkurrenz zur Wehr setzt. Trittbrettfahren hat dort seine Grenze, wo mit systematischer Annäherung auch die Marke und das äussere Erscheinungsbild der Dose imitiert wird, obwohl kein Anlass dazu besteht.
Mit ihrer Klage gegen die Mineralquelle Zurzach AG hat die Red Bull GmbH ihre Entschlossenheit demonstriert, ihre Marke gegen missbräuchliche Annäherungen zu schützen.
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