Rechtsphilosoph Reinhard Merkel in der ZEIT: Die therapeutischen Ziele der Stammzellforschung haben moralischen Vorrang vor unseren Schutzpflichten gegenüber frühen Embryonen
Hamburg (ots)
Die biopolitische Debatte der letzten Wochen hat immer deutlicher die Frage nach dem grundrechtlichen Status des frühen Embryos als erste Voraussetzung jeder weiteren Klärung profiliert. Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, zeigt in der neuen Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT, dass in unserer Rechtsordnung - anders als es das Bundesverfassungsgericht und die Bundesjustizministerin behaupten - ein Grundrechtsschutz für den frühen Embryo nicht existiert.
Damit ist für die Frage nach der Zulässigkeit von Präimplantationsdiagnostik und Stammzellforschung das geltende Verfassungsrecht aus dem Spiel. Ob das Embryonenschutzgesetz im Sinne einer solchen Zulässigkeit geändert werden sollte, entscheidet nicht das Grundgesetz, sondern die Ethik. Reinhard Merkel zeigt, dass diese Änderung moralisch zulässig, ja geboten ist. Embryonenschutz, so lautet das Schlüsselargument, ist Solidaritätspflicht und nicht Konsequenz der ethischen Grundnorm des Verletzungsverbots. Solidaritätspflichten sind abwägbar. Die therapeutischen Ziele der Stammzellforschung und das Interesse prospektiver Eltern an einem gesunden Kind sind gewichtiger als unsere Schutzpflichten gegenüber frühen Embryonen.
Diese PRESSE-Vorabmeldung aus der ZEIT Nr. 25/2001 mit Erstverkaufstag am Mittwoch, 13. Juni 2001, ist unter Quellen-Nennung DIE ZEIT zur Veröffentlichung frei. Der Wortlaut des ZEIT-Beitrages kann angefordert werden
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