ZEIT: Schärfere Anforderungen an die "Gutgläubigkeit" von Händlern sollen rechtliche Klärung beim Handel mit NS-Raubkunst bringen
Hamburg (ots)
Wie die Wochenzeitung DIE ZEIT in ihrer neuen Ausgabe berichtet, geht die Justiz schärfer als bisher mit Kunsthändlern ins Gericht, die mit gestohlener Ware allgemein, beziehungsweise mit in der NS-Zeit beschlagnahmten und in den Schwarzmarkt gelandeten Werken handeln. Der renommierte in New York ansässige Händler Adam Williams wurde vor kurzem im französischen Nanterre zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er "im guten Glauben" ein während des Vichy-Regimes gestohlenes Gemälde von Frans Hals in Paris angeboten hatte, das zuvor viermal ohne Beanstandungen bei Christie's und Sotheby's versteigert worden war.
Der Vorgang ist zwar zehn Jahre alt, aber das Urteil vom Mai 2001 werten auf Kunstrecht spezialisierte Anwälte in Deutschland als Präzendenzfall zur rechten Zeit mit möglichen Auswirkungen auf das derzeit in Reform befindliche Schuldrecht. Darin sind zwei Paragraphen enthalten, die durch eine klarere Fassung durchaus als Waffe gegen den illegalen Kunsthandel wirksam werden könnten. Sie betreffen die strittige Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe gestohlenen Kunstguts, schärfere Anforderungen an die "Gutgläubigkeit", auf die sich Händler beim Erwerb gestohlener Güter meist berufen, sowie die Informationspflicht des Käufers nach der Provinienz vor dem Erwerb von Kunstwerken.
Diese PRESSE-Vorabmeldung aus der ZEIT Nr. 30/2001 mit Erstverkaufstag am Donnerstag, 19. Juli 2001, ist unter Quellen-Nennung DIE ZEIT zur Veröffentlichung frei. Der Wortlaut des ZEIT-Textes kann angefordert werden.
Kontakt:
Elke Bunse, ZEIT-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. +49 40 3280 217, Fax -558, E-Mail: bunse@zeit.de