Stellungnahme des Verwaltungsrats der Loterie Romande - Verbot der elektronischen Lotteriespender Tactilo
Lausanne (ots)
Im Verlauf seiner monatlichen Sitzung vom Januar hat der Verwaltungsrat der Loterie Romande über den Entscheid der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) debattiert, welcher die elektronische Lotterie Tactilo verbietet, und die Reaktionen, welche dieser Entscheid ausgelöst hat.
Einleitend präzisiert der Verwaltungsrat, dass seine Aufgabe darin besteht, den guten Geschäftsgang der Loterie Romande sicherzustellen, damit sie auf transparente und verantwortliche Art Gewinne zur gänzlichen Verteilung an die Gemeinnützigkeit erzielt. In diesem Sinne liegt ihm daran, folgende Punkte hervorzuheben:
- Der Verwaltungsrat unterstützt vollumfänglich alle auf juristischer Ebene getroffenen Massnahmen, um gegen den Entscheid der ESBK zu rekurrieren. Zusammengesetzt aus mehreren Alt-Regierungsräten, betrachtet er diesen Entscheid in erster Linie als einen politischen Akt. Dies in dem Masse als dass er einen Anschlag gegen die kantonalen Kompetenzen darstellt und im speziellen keine Rücksicht auf die Interkantonale Lotterie- und Wettvereinbarung nimmt, welche von allen Schweizer Kantonen adoptiert wurde (bei den meisten von ihnen von der legislativen Gewalt) und welche am 1. Juli 2006 in Kraft getreten ist. Diese Vereinbarung setzt neue Organe ein, welche für Lotteriegeschäfte kompetent sind. Das von der ESBK ausgelöste Verfahren hätte ihr logischerweise übergeben werden müssen, wie es die Kantonsregierungen ausdrücklich gefordert haben. Nun, der undatierte, aber am 9. Januar 2007 zugestellte Entscheid der ESBK verachtet diese Forderung und äussert sich nicht einmal über dessen Begründetheit.
- Der Verwaltungsrat erhebt sich gegen die vom Direktor der ESBK gehaltenen Äusserungen. Dieser hat deklariert dass die einzige Aufgabe seiner Kommission darin bestehe, das Gesetz respektieren zu lassen, und dass das Verfahren äusserst korrekt gewesen sei. In dieser Hinsicht muss man hervorheben dass wenn es darum ginge, das Gesetz respektieren zu lassen, dieses jemand missachtet haben müsste. Die Westschweizer Kantone haben die Tactilo ausdrücklich autorisiert, es wären daher sie und nicht die Loterie Romande, welche das Gesetz nicht beachtet hätten. Das ist ohne Zweifel der Grund, warum die ESBK nicht wollte, dass die Kantone als Partei zum Verfahren zugelassen werden. Es war nötig, das Bundesgericht einzuschalten, damit die ESBK unter Zwang den Kantonen die Qualität als Partei eingestand.
- Der Verwaltungsrat stellt angesichts des Verlaufs der Ereignisse fest, dass die ESBK seit der Eröffnung des Verfahrens einen Verbotsentscheid vorgesehen hatte. Wenn die Loterie Romande, die Kantone, die Wiederverteilorgane und die Benefiziare ihre Rechte nicht reklamiert hätten, wäre der Entscheid schon 2004 gefällt worden. Ausserdem hat die ESBK ihren Entscheid getroffen, während die Frage der Teilnahme der Wiederverteilorgane und der Benefiziare am Verfahren noch nicht entschieden wurde. Und es wurde auch noch nicht auf die Forderung der Kantone eingegangen, die Untersuchung der Interkantonalen Lotterie- und Wettkommission zu übertragen. Ebenfalls hat die ESBK die Stellungnahme der Fachkonferenz der Kantone (FdK) vom 15. Dezember 2006 ignoriert.
- Der Verwaltungsrat stellt ebenfalls fest, dass die sichtbare Eile der ESBK auf Kosten der Kantone und der Benefiziare sie aber nicht daran gehindert hat, die Qualität als Partei dem Schweizer Casino Verband zuzugestehen. Ein Rekurs gegen diesen Entscheid, über welchen weder die Loterie Romande noch die Kantone konsultiert wurden, die dennoch Partei sind, ist vor kurzem deponiert worden. Eine solche Haltung von Seiten einer vorgeblich unabhängigen Eidgenössischen Kommission wirft einen grundlegenden Zweifel über ihre Unparteilichkeit.
- Der Verwaltungsrat streicht schlussendlich heraus, dass der am 9. Januar 2007 zugestellte Entscheid nicht datiert ist. Er ist allein vom Präsident unterzeichnet und gibt keine Angaben über die Zusammensetzung der Kommission. Man weiss also nicht, wann der Entscheid getroffen wurde (wenn es nicht bei der Eröffnung der "Untersuchung" im 2004 war), ob er anlässlich einer Sitzung getroffen wurde oder via Zirkular, ob er Einstimmig oder mit Mehrheit getroffen wurde. Man weiss nicht mehr als dass er die Position des Vertreters der Kantone am Sitz der ESBK gewesen war.
In Anbetracht des oben Erwähnten geht der Verwaltungsrat der Loterie Romande davon aus, dass diese Angelegenheit durch die ESBK tendenziös und parteiisch geführt wurde. Über die juristische Prozedur hinaus, welche ihren Weg geht, fordert er die Kantone auf, beim Bundesrat einzugreifen, damit er sich über die Haltung dieser sich selbst als unabhängig beteuernden Kommission äussert, welche aber er selbst im Respekt der konstitutionellen Regeln nominiert hat, im Besonderen jenen welche die kantonale Souveränität garantieren. Auf operationeller Ebene bekräftigt der Verwaltungsrat seine feste Absicht, alles zu unternehmen, um die ökonomische Gesundheit und den Fortbestand der Loterie Romande zu garantieren.
Kontakt:
Société de la Loterie de la Suisse Romande
M. Jean-Pierre Beuret
Président
Tel.: +41/21/348'13'13
Fax: +41/21/348'14'49
Internet: http://www.loterie.ch