Jugendliche und Modegetränke mit Alkohol
Bern (ots)
Ein Thema, das in diesem Sommer schlagartig wieder hochaktuell geworden ist: Verkauf von Alkohol an Jugendliche. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) erinnert an das Abgabeverbot von alkoholischen Süssgetränken: Abgabe an unter 18-Jährige ist verboten.
Seit kurzer Zeit mehren sich Anfragen an die EAV, welche Alterslimiten in Bezug auf die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche zu beachten seien. Die Unsicherheit, vor allem in Hinblick auf die derzeit wieder vermehrt aktuell gewordenen Alcopops scheint bei Veranstaltern, Detailhandelsgeschäften und Eltern gross, weshalb sich die EAV zu folgender Klarstellung veranlasst sieht:
Unter Jugendlichen sind neuerdings Mischgetränke mit Wodka und Zitronengeschmack sehr "in". Diese Getränke unterstehen dem Alkoholgesetz und dürfen erst ab 18 Jahren abgegeben werden. In diesem Zusammenhang stiften Etikettenhinweise wie beispielsweise "-18" eher Verwirrung. Hier kann bei denjenigen, welche das "Kleingedruckte" nicht auch noch lesen, der Eindruck entstehen, eine Abgabe an unter Achtzehnjährige sei erlaubt. Die EAV macht die Veranstalter und den Detailhandel darauf aufmerksam, dass Widerhandlungen ernsthafte strafrechtliche Folgen haben können.
An Kinder unter 16 Jahren darf gar kein Alkohol abgegeben werden. Der Verkauf von Bier und Wein ist kantonal geregelt.
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Dieter Tosoni
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