EAV: Doppelbesteuerungsabkommen mit den Republiken Estland und Litauen
Bern (ots)
11. Sep 2002 (ESTV) Der Bundesrat hat heute die beiden Botschaften über die Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland und Litauen zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet. Er legt in diesen Botschaften die Besonderheiten der neuen Abkommen dar und ersucht die Bundesversammlung diesen zuzustimmen.
Am 27. Mai 2002 wurde in Bern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen betreffend die Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet, am 11. Juni 2002 folgte jenes mit der Republik Estland.
Die Abkommen bieten den investierenden Unternehmen neben der Beseitigung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen institutionellen Schutz im Fiskalbereich, z.B. vor Diskriminierung. Sie stellen zudem sicher, dass die schweizerischen Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen Staaten keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile erleiden.
Die vorliegenden Abkommen folgen weitestgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss der Abkommen zugestimmt.
Botschaft und Abkommenstexte werden demnächst im Bundesblatt veröffentlicht.
Auskunft: Christoph Schelling, Eidg. Steuerverwaltung, 031 323 01 82
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