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Eidg. Alkoholverwaltung

EAV: Keine Eidg. Finanzausgleichsteuer auf Erbschaften und Schenkungen

Bern (ots)

11. Sep 2002 (EFV) Der Bundesrat hat sich gegen die
Einführung einer Eidg. Finanzausgleichsteuer auf Erbschaften und 
Schenkungen ausgesprochen. Im Rahmen der Neugestaltung des 
Finanzausgleichs seien nämlich verschiedene Ausgleichsmechanismen 
vorgesehen, die allzu grossen Steuerbelastungs-unterschieden 
zielführender entgegenwirkten als eine Ausgleichsteuer, wie sie 
Nationalrat Roberto Zanetti (SP/SO) in einer Motion verlangt hatte. 
Die Landesregierung betrachtet das von Zanetti geforderte Vorhaben 
derzeit für nicht umsetzbar und politisch nicht als mehrheitsfähig. 
Sie beantragt daher die Ablehnung der Motion.
In seiner Motion hatte Zanetti den Bundesrat beauftragt, die 
rechtlichen Grundlagen zur Einführung einer Eidg. 
Finanzausgleichssteuer auf Erbschaften und Schenkungen vorzulegen. 
Angesichts der tendenziell zunehmenden Belastungsunterschiede unter 
den Kantonen sollte mit dem Vorhaben ein weiteres Auseinanderklaffen 
der Steuerbelastungen vermieden werden.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass die kantonalen 
Erbschafts- und Schenkungssteuern nicht zugunsten einer 
entsprechenden Eidg. Steuer aufgegeben werden sollen und zwar 
unabhängig vom Verwendungszweck einer solchen neuen Steuer. Die 
heute gültige Kompetenzordnung zur Erhebung von Steuern soll 
unverändert beibehalten werden. In Übereinstimmung mit seinem 
Finanzleitbild sprach sich der Bundesrat zur Begrenzung von 
Belastungsunterschieden mehrfach für eine formelle Harmonisierung 
der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern aus. Nach seiner 
Auffassung hat eine solche formelle Harmonisierung aber nur dann 
Aussicht auf Erfolg, wenn sie von den Kantonen mitgetragen wird.
Nachdem sich im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur neuen 
Finanzordnung die Mehrheit der Vernehmlasser gegen eine formelle 
Harmonisierung der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuer 
ausgesprochen haben, sieht die Landesregierung keinen unmittelbaren 
Handlungsbedarf. Vorhaben in Richtung materielle 
Steuerharmonisierung oder in Richtung einer noch weitergehenden 
Finanzausgleichsteuer auf Erbschaften und Schenkungen - wie vom 
Motionär explizit gefordert - erachtet der Bundesrat derzeit als 
unrealistisch und politisch erst recht als nicht mehrheitsfähig. Die 
mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs vorgesehenen 
Ausgleichsmechanismen, welche inskünftig allzu grossen kantonalen 
Steuerbelastungsunterschieden entgegenwirken, erachtet der Bundesrat 
als erfolgsversprechender als die geforderte Ausgleichsteuer auf 
Erbschaften und Schenkungen.
Auskunft:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 09 Andreas 
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 54
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efv.admin.ch

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