EAV: Keine Eidg. Finanzausgleichsteuer auf Erbschaften und Schenkungen
Bern (ots)
11. Sep 2002 (EFV) Der Bundesrat hat sich gegen die Einführung einer Eidg. Finanzausgleichsteuer auf Erbschaften und Schenkungen ausgesprochen. Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs seien nämlich verschiedene Ausgleichsmechanismen vorgesehen, die allzu grossen Steuerbelastungs-unterschieden zielführender entgegenwirkten als eine Ausgleichsteuer, wie sie Nationalrat Roberto Zanetti (SP/SO) in einer Motion verlangt hatte. Die Landesregierung betrachtet das von Zanetti geforderte Vorhaben derzeit für nicht umsetzbar und politisch nicht als mehrheitsfähig. Sie beantragt daher die Ablehnung der Motion.
In seiner Motion hatte Zanetti den Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zur Einführung einer Eidg. Finanzausgleichssteuer auf Erbschaften und Schenkungen vorzulegen. Angesichts der tendenziell zunehmenden Belastungsunterschiede unter den Kantonen sollte mit dem Vorhaben ein weiteres Auseinanderklaffen der Steuerbelastungen vermieden werden.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern nicht zugunsten einer entsprechenden Eidg. Steuer aufgegeben werden sollen und zwar unabhängig vom Verwendungszweck einer solchen neuen Steuer. Die heute gültige Kompetenzordnung zur Erhebung von Steuern soll unverändert beibehalten werden. In Übereinstimmung mit seinem Finanzleitbild sprach sich der Bundesrat zur Begrenzung von Belastungsunterschieden mehrfach für eine formelle Harmonisierung der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern aus. Nach seiner Auffassung hat eine solche formelle Harmonisierung aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie von den Kantonen mitgetragen wird.
Nachdem sich im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur neuen Finanzordnung die Mehrheit der Vernehmlasser gegen eine formelle Harmonisierung der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgesprochen haben, sieht die Landesregierung keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Vorhaben in Richtung materielle Steuerharmonisierung oder in Richtung einer noch weitergehenden Finanzausgleichsteuer auf Erbschaften und Schenkungen - wie vom Motionär explizit gefordert - erachtet der Bundesrat derzeit als unrealistisch und politisch erst recht als nicht mehrheitsfähig. Die mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs vorgesehenen Ausgleichsmechanismen, welche inskünftig allzu grossen kantonalen Steuerbelastungsunterschieden entgegenwirken, erachtet der Bundesrat als erfolgsversprechender als die geforderte Ausgleichsteuer auf Erbschaften und Schenkungen.
Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 09 Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 54
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