EANS-Adhoc: Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt akzeptieren
Genehmigung des Erwerbs von YESSS! durch Telekom Austria Group (Ad-Hoc)
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Sonstiges
21.12.2012
Wien, 21. Dezember 2012: Die Telekom Austria Group (VSE: TKA, OTC US: TKAGY)
informiert, dass die Bundeswettbewerbsbehörde ("BWB") und der
Bundeskartellanwalt heute öffentlich erklärt haben, keinen Rekurs gegen die
Genehmigung des österreichischen Kartellgerichts des Erwerbs von YESSS!
Telekommunikation GmbH ("YESSS!") durch die Telekom Austria AG zu erheben.
Darüber hinaus wurde die Telekom Austria Group vom Kartellgericht informiert,
dass sowohl die BWB als auch der Bundeskartellanwalt einen Rechtsmittelverzicht
abgegeben haben.
Am 3. Februar 2012 hat die Telekom Austria Group verlautbart, dass sie
Frequenzen, Basisstationen, den Mobilfunkanbieter YESSS! und bestimmte
Immaterialgüterrechte, die sich derzeit im Eigentum von Orange Austria
befinden, zu einem maximalen Preis von 390,0 Mio. EUR erwerben wird.
Am 27. November 2012 hat das Kartellgericht den Erwerb von YESSS! durch die
Telekom Austria AG ohne Auflagen genehmigt. Die BWB und der Bundeskartellanwalt
hatten die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der
Entscheidung des Kartellgerichts, dh bis zum 27. Dezember 2012, einen Rekurs
einzulegen. Mit Rechtskraft der Genehmigungsentscheidung ist eine der
wesentlichen Bedingungen für das Closing der Transaktion erfüllt.
Rückfragehinweis:
Matthias Stieber
Director Investor Relations
Tel.: +43 (0) 50 664 39126
mailto:matthias.stieber@telekomaustria.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Email: investor.relations@telekomaustria.com
WWW: www.telekomaustria.com/ir
Branche: Telekommunikation
ISIN: AT0000720008
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch