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Eidg. Zollverwaltung

Der Schweizer Zolltarif wird per 1. Januar 2002 angepasst

Bern (ots)

Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung der
Änderung des Schweizer Zolltarifs auf den 1. Januar 2002 zugestimmt.
Die Anpassung erfolgte aufgrund der revidierten Nomenklatur des
Weltzollrats (WZO). Die Zollbelastung der Waren bleibt unverändert.
Der schweizerische Zolltarif basiert auf der internationalen
Nomenklatur der Weltzollorganisation (WZO) mit Sitz in Brüssel. Der
zwischenstaatlichen Organisation gehören über 100 Länder - darunter
sämtliche Industrienationen und die Schweiz - an. Das "Harmonisierte
System", wie diese internationale Nomenklatur heisst, findet
Anwendung bei Handelsabkommen, dient als Warenliste für den Zoll,
internationale Transporte, Statistiken usw. Damit diese mit den
neuesten technologischen Entwicklungen Schritt hält, wird sie
periodisch (normalerweise alle 4 Jahre) angepasst. Die
Mitgliedstaaten sind völkerrechtlich verpflichtet, diese Anpassungen
in ihre nationalen Zolltarife einzubauen. Die aktuelle Revision
erstreckt sich über den ganzen Zolltarif; sie soll per 1. Januar 2002
in Kraft treten.
Mehr Transparenz bei Chemikalien
Während die Struktur des Zolltarifs bei einzelnen Kapiteln
Anpassungen erfährt, bleibt die Zollbelastung der Waren unverändert.
Um den grenzüberschreitenden Verkehr von schädlichen Stoffen (u.a.
Chemikalien) besser zu überwachen, wurden für gewisse Abfälle,
umweltgefährdende Materialen und Betäubungsmittel, spezielle
Tarifnummern geschaffen. Im Bereich der Wirkstoffe wurde zur
Verbesserung des internationalen Vergleiches der Statistiken das
Kapitel 60 analog den Kapiteln 50 - 55 (Gewebe) aufgeteilt. Damit ist
ein langjähriges Begehren der schweizerischen Textilindustrie erfüllt
worden. Auf Wunsch der europäischen Leder- und Papierindustrie wurden
die Kapitel 41 (Leder) und 48 (Papier und Pappe) revidiert.
Der Schweizer Zoll hat bei dieser Revision, stets unter
Konsultation der Wirtschaftskreise, aktiv mitgewirkt. Die nächste
Revision ist für das Jahr 2007 vorgesehen. Auf diesen Zeitpunkt hin
soll die Nomenklatur im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung
(Kapitel 84, 85 und 90) modernisiert werden.

Kontakt:

Roman Bisaz, Eidg. Oberzolldirektion (OZD),
Tel. +41 31 322 65 09,
Erwin Hurni, OZD,
Tel. +41 31 322 65 92
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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