Änderungen des Carnet ATA-Zollabkommens
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Zollabkommens ATA (internationales Zolldokument) zugestimmt. Dieses Abkommen regelt mit Hilfe eines international genormten Zolldokuments die vorübergehende Warenabfertigung beim Grenzübertritt.
Seit seiner Verabschiedung durch das Parlament im Jahre 1961 ist das ATA-Zollabkommen immer an die neuesten internationalen Zollvorschriften angepasst worden. Die heute angenommene Änderung ist rein technischer und formeller Natur. Um das Handling mit diesem Zolldokument zu erleichtern und die Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung zu schaffen, wurde das Dokument der Grösse DIN A4 angepasst.
Das Carnet ATA (Admission Temporaire - Temporary Admission) ist ein internationales Zolldokument, welches die vorübergehende Warenein-/ausfuhr, sowie den Warentransit durch einen Vertragsstaat erleichtert. Es erspart dem Zollbeteiligten beim jeweiligen Grenzübertritt die Sicherstellung der nationalen Einfuhrabgaben und ersetzt die jeweiligen nationalen Zollpapiere. Das Carnet ATA findet vor allem für Messegüter Anwendung.
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