ezv: Zoll deckt Fleischschmuggel auf
Bern (ots)
23. Sep 2003 (EZV) Im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung hat die Schweizer Zollfahndung einen Schmuggel von rund zehn Tonnen Frischfleisch aufgedeckt. Der Inlandwert der Ware beläuft sich auf etwa 400 000 Franken. Zu den Abnehmern zählten vor allem Restaurants. Ingesamt sind Abgaben in der Höhe von 230 000 Franken hinterzogen worden.
Ein Schweizer aus der Region Basel schmuggelte während über zwei Jahren insgesamt fast zehn Tonnen Rind-, Kalb- und Schweinefleisch. Der Inlandwert der illegal eingeführten Ware beträgt rund 400 000 Franken. Der in flagranti ertappte Schmuggler führte das Fleisch jeweils mit einem Personenwagen über einen unbesetzten Grenzübergang in der Nähe von Basel in die Schweiz ein. Dabei half ihm ein Komplize, der vorgängig die Situation beim Grenzübergang auskundschaftete. Das Fahrzeug war mit einer pneumatischen Niveauregulierung präpariert, so dass pro Fahrt mehr als 300 Kilogramm Fleisch transportiert werden konnten. Abnehmer waren ein Metzger im Grossraum Zürich sowie insgesamt zwölf Restaurants in der Stadt Zürich und eines bei Basel. Die hinterzogenen Abgaben belaufen sich auf rund 230 000 Franken.
Gefahr für Konsumenten
Die Umgehung der grenztierärztlichen Kontrollen stellte für die Endkonsumenten eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar, zumal die Lieferungen in einem ungekühlten Personenwagen erfolgt waren. Das sichergestellte Fleisch wurde vernichtet.
Bei seinen Ermittlungen gelang es dem Zoll ausserdem, einen Metzgereiangestellten zu überführen, der bei zwei Arbeitgebern Fleisch im Wert von 60 000 Franken entwendet und an eine Metzgerei verkauft hatte.
Die Schweizer Zollfahndung
Die Eidg. Zollverwaltung verfügt über einen eigenständigen Fahndungsdienst (Untersuchung), der auf die vier Zollkreise Basel, Schaffhausen, Genf und Lugano aufgeteilt ist. Der Dienst hat den Auftrag, gravierende Zollwiderhandlungen und Schmuggelfälle abzuklären.
Im laufenden Jahr haben die Zollfahnder 733 Fälle bearbeitet: Falschdeklaration zollpflichtiger Waren; Nichtdeklaration von Fleisch und anderen Nahrungsmitteln sowie von Alkohol, Uhren, Schmuck und Textilien; widerrechtliche Verwendung von Mineralölen; unrechtmässiger Erwerb von Ursprungszeugnissen. Bis Ende August sind Strafverfahren gegen 920 Personen eingeleitet worden. Hinterzogene Abgaben und Bussen wurden in der Höhe von 16,3 Millionen Franken eingefordert.
Auskunft: Karl Fässler, Dienstchef Sektion Untersuchung Zürich Tel. 01/298'10'44 Peter Weibel, Dienstchef, Sektion Untersuchung Basel, Tel. 061/287'12'12
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