ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
ASTAG: Verlagerung realistisch betreiben
Bern (ots)
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG teilt die verbreitete Auffassung, wonach eine massive Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene mit den vorhandenen Instrumenten nicht zu bewerkstelligen ist. Der Verband betont aber, dass sich der verfassungsmässige Verlagerungsauftrag einzig auf den grenzüberschreitenden, alpenquerenden Güterverkehr bezieht. Es ist denn auch grundsätzlich gar nicht möglich, Binnenverkehre wie etwa die Kehrichtabfuhr, die Heizöllieferung oder Transporte von und zu Baustellen etc. über die Bahn abzuwickeln. Der Einsatz von Lastwagen ist ebenso für die Feinverteilung, u.a. die Belieferung der Lebensmittelläden meist zwingend gegeben. Dennoch und bedauerlicherweise werden auch diese nicht verlagerbaren Transporte voll mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA besteuert.
Bei der Frage, welche zusätzlichen Massnahmen getroffen werden könnten, um den Transit durch die Alpen auf die Schiene zu bringen, erinnert die ASTAG an die Bestimmungen des Landverkehrsabkommens. Danach gilt die freie Wahl des Verkehrsmittels. Das heisst, die europäischen Transporteure können selbst entscheiden, welcher Verkehrsträger die Transportaufgabe übernimmt. Auch die Höchstsätze der Abgaben, welche der Transporteur in Form der LSVA an den Staat zu bezahlen hat, sind exakt definiert. Vor diesem Hintergrund ist sehr fraglich, ob die EU für zusätzliche Gebühren wie Börsengebote oder Tunnelzölle ein offenes Ohr haben wird. Die bisherigen Reaktionen der ausländischen Partnerverbände der ASTAG deuten jedenfalls nicht darauf hin. Weiter stipuliert das Landverkehrsabkommen in klarer Weise das sogenannte Diskriminierungsverbot. Ausländische und schweizersiche Strassenbenützer müssen gleich behandelt werden, was im Sinne des fairen Wettbewerbs unerlässlich ist.
Das Landverkehrsabkommen gibt keinen Spielraum für zusätzliche Lasten gegenüber den Transporteuren der EU. Aufgrund des Diskriminierungsverbotes sind auch keine einseitigen Massnahmen gegenüber dem schweizerischen Güterverkehr zulässig. Sollten trotz dieser deutlichen Vorgabe internationalen Rechts Ansätze erkennbar werden, welche auf eine Benachteiligung der inländischen Transporteure hindeuten, würde sich die ASTAG entschieden dagegen zur Wehr setzen. Um dem Grundsatz der Verkehrsverlagerung realistisch nachzuleben, muss der Bahngüterverkehr an Qualität gewinnen, das heisst an Schnelligkeit und Pünktlichkeit zulegen. Es braucht insbesondere eine optimale Zusammenarbeit mit den Bahnen unserer nördlichen Nachbarländer und Italiens. Die Strassentransporteure sind zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit und beweisen dies, indem sie kombinierte Verkehre betreiben, namentlich mit Containern und Wechselpritschen.
Kontakt:
ASTAG
Beat Keiser
Pressesprecher
Mobile: +41/79/653'89'35