ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
ASTAG: Sozialpartnerschaft pflegen, weitere Staatsabgaben ablehnen
Bern (ots)
An seiner Delegiertenversammlung vom 19. Mai 2005 behandelte der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG insbesondere zwei Dossiers, die für die weitere Entwicklung seiner Branche von grosser Bedeutung sind. Die Delegierten genehmigten den Entwurf einer Landesvereinbarung für das schweizerische Strassentransportgewerbe und verabschiedeten eine Resolution, wonach von einer weiteren Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe LSVA per 2008 abzusehen sei.
Im Sinne einer fortschrittlichen Sozialpartnerschaft schloss die ASTAG mit dem Verband der Berufsfahrer Les Routiers Suisses eine Landesvereinbarung für das schweizerische Strassentransportgewerbe ab. Diese Vereinbarung bezweckt, die sozialen Belange innerhalb der Branche zu pflegen. Dabei werden die Modalitäten betreffend Abrechnung über Lohn und Überzeitarbeit näher definiert. Die Landesvereinbarung beinhaltet unter anderem auch eine obligatorische Krankentaggeldversicherung und die Kostenübernahme der vorgeschriebenen Fahrerweiterbildung durch die Unternehmer. Im Gegenzug sind die Fahrer, die den Routiers Suisses angehören und in einem der ASTAG angeschlossenen Betrieb arbeiten, zu besonderer Sorgfalt und Beachtung der festgelegten Arbeitszeiten verpflichtet. Die Landesvereinbarung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Die Delegierten stimmten auch einer Resolution zu, die mehrere verkehrspolitische Forderungen festhält. Es sei von einer weiteren Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe per 2008 abzusehen. Eine rechtliche Notwendigkeit zu einem derartigen Schritt bestehe in keiner Weise und bereits die jetzige, per 2005 massiv erhöhte LSVA sei um ein Mehrfaches teurer als die vergleichbaren Abgaben anderer Länder. Mit seiner Resolution fordert der Verband weiters die sofortige Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, eine bessere Koordination der Schwerverkehrskontrollen, die Realisierung der zweiten Gotthardröhre aus Sicherheitsgründen, den Ausbau der Durchgangsstrassen auf 40 Tonnen Betriebsgewicht, die Zweckbindung des den Kantonen verbleibenden LSVA-Anteils an den Strassenverkehr, den Ausbau der Güterzollanlagen an den Grenzen sowie geeignete Übernachtungsmöglichkeiten für die Fahrer im Zusammenhang mit Abstellflächen für Nutzfahrzeuge.
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