ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
ASTAG - Tiertransporteure halten die Gesetze ein und legen Kantonsbehörden Forderungen vor
Bern (ots)
An der Mitgliederversammlung der Fachgruppe Tiertransporte des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG hat die vor einigen Tagen geäusserte pauschale Anschuldigung des Schweizerischen Tierschutzes STS Befremden und Kopfschütteln ausgelöst. Der Pauschalvorwurf, dass bei Tiertransporten die gesetzlichen Auflagen oft nicht eingehalten werden, ist in dieser Form undifferenziert und vernachlässigt die vielfältigen Bemühungen einer Mehrheit der gewerbsmässigen schweizerischen Tiertransporteure. Vor allem aber lässt er unberücksichtigt, dass der Gesetzgeber und die Behörden nach wie vor in sich widersprüchliche Bestimmungen zulassen und nicht bereit sind, zur Klärung offener Fragen beizutragen.
Der gewerbsmässige, strassenseitige Transport von Tieren ist ein hochsensibler Bereich und unterliegt einer Flut von Gesetzen und Vorschriften. Zum Wohle der Verkehrssicherheit und des Tierschutzes werden diese Bestimmungen durch Unternehmer und Chauffeure nach Möglichkeit eingehalten, was aber aufgrund der zum Teil widersprüchlichen und interpretierbaren Bestimmungen nicht immer einfach ist. Die ASTAG-Fachgruppe Tiertransporte wehrt sich deshalb gegen die pauschale Anschuldigung des Schweizerischen Tierschutzes STS, der vor einigen Tagen verlauten liess, dass Tiertransporte auf der Strasse die gesetzlichen Auflagen oft nicht einhalten würden.
Besonders störend ist dabei, dass die meisten Vergehen, die der STS geltend macht, nicht das Wohl der Tiere beeinträchtigen, sondern lediglich bürokratischer Natur sind. So bezieht sich fast die Hälfte aller Beanstandungen auf sogenannte Beschriftungsfehler, d.h. die Aufschrift "Lebende Tiere" ist zu klein oder aus Sicht des STS nicht optimal angebracht.
Einmal mehr muss zudem darauf hingewiesen werden, dass gerade die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in diversen Punkten im Widerspruch zu anderen, für den Tiertransporteur relevanten Bestimmungen stehen. So muss zum Beispiel gemäss Tierschutzgesetz der Transport der Tiere nach dem Einlad unverzüglich erfolgen. Demgegenüber stehen die Vorschriften der Arbeits- und Ruhezeitverordnung, die unter anderem für den Chauffeur nach einer bestimmten Lenk- und Arbeitszeit zwingend eine Pause vorschreiben. Dazu muss das Fahrzeug abgestellt werden, unabhängig davon, ob hochsommerliche Hitze oder eisige Kälte herrscht.
Klare Rahmenbedingungen gefordert!
Ungelöst ist bis heute auch die amtliche Festsetzung und Nachkontrolle der Nutzfläche bei Tiertransportfahrzeugen. Die Strassenverkehrsämter lehnen bis heute die Forderung der ASTAG ab, einen verbindlichen Nutzflächeneintrag in den Fahrzeugausweis einzutragen. Aufgrund dieser Problematik kommt es bei Kontrollen immer wieder zu Diskussionen und Problemen bezüglich Anzahl der transportierten Tiere auf den Fahrzeugen. Die ASTAG fordert deshalb die Behörden nochmals auf, hier zu einer Klärung beizutragen.
ASTAG-Fachgruppe unterstützt sachdienliche amtliche Kontrollen
Tiertransporteure erbringen eine wichtige und unentbehrliche Dienstleistung für landwirtschaftliche Betriebe, die fleischverarbeitende Industrie und schlussendlich für die Konsumenten. Die ASTAG-Fachgruppe Tiertransporte ist nicht grundsätzlich gegen Tiertransportkontrollen, wenn sie von den offiziellen Behörden erfolgen, der Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen und unter dem Aspekt des tierschutzkonformen Transportes durchgeführt werden. Die ASTAG-Fachgruppe wehrt sich aber gegen nichtamtliche Kontrolleure bzw. Kontrollorganisationen, die unter anderem auch im Hinblick auf ihr politisches Lobbying solche Kontrollen durchführen, die jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehren. Zudem ist festzuhalten, dass Auflagen, die weder tierschutz- noch sicherheitsrelevant sind, nichts zum Wohl der Tiere beitragen. Anstatt andauernd neue bürokratische Vorschriften zu verlangen, sollten sich die Tierschutzverbände daher auf tatsächliche Verstösse beschränken. Damit wäre es für die Unternehmen auch möglich, verstärkt die Qualität der Transporte zu beachten.
Kontakt:
Beat Keiser
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Weissenbühlweg 3
3007 Bern
Tel.: +41/31/370'85'70