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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

Arbeits- und Ruhezeitverordnung: ASTAG kann mit bestehender 46-Stunden-Regelung leben

Bern (ots)

In der Vernehmlassung zur Chauffeurverordnung hat
sich der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG im Grundsatz für
die Übernahme der EU-Regelungen für die Wochenarbeitszeiten
ausgesprochen. Die Forderung der Gewerkschaften, es weiterhin bei der
alten Regelung zu belassen, kann jedoch akzeptiert werden, zumal die
Jahresarbeitszeit in den heutigen Bestimmungen für die Chauffeure
damit insgesamt höher wäre! Hingegen wehrt sich die ASTAG
nachdrücklich gegen eine Verschärfung der Haftung zulasten der
Transportunternehmen. Besser wäre statt dessen eine Vereinfachung der
Bestimmungen vorzunehmen, die den Vollzug sowie die Kontrolle
wesentlich erleichtern würde.
Im Sinne einer Anpassung an die EU-Vorschriften hat das Bundesamt
für Strassen (ASTRA) vorgeschlagen, die Höchstarbeitszeit von
Berufschauffeuren in der neuen Verordnung über die Arbeits- und
Ruhezeit (ARV) von bisher 46 auf durchschnittlich 48 Stunden in der
Woche anzuheben. Allerdings muss die Limite lediglich im
Jahresdurchschnitt eingehalten werden; zwischenzeitlich wären auch 60
Wochenstunden zulässig. Im Gegenzug entfällt jedoch die Überzeit. Die
Jahresarbeitszeit würde damit von 2'416 auf 2'304 Stunden sinken. Die
ASTAG hat diese Anpassung in der Vernehmlassung grundsätzlich
gutgeheissen, obwohl eine Arbeitszeitreduktion damit verbunden ist.
Dass nun Les Routiers Suisses und die Gewerkschaften eine
Beibehaltung der bestehenden Regelung (46 Stunden) fordern, erstaunt
den Nutzfahrzeugverband zwar. Er könnte allerdings auch damit leben,
wenn die ARV nicht angepasst würde, zumal der Anstoss zur Revision
nicht von Arbeitgeberseite gekommen ist.
Strikte abgelehnt wird im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens
jedoch, dass die Verantwortlichkeiten und Haftung für Verstösse noch
mehr zulasten der Unternehmen verschoben werden. Es geht nicht an,
dass den Transporteuren immer nur neue Lasten aufgebürdet werden, sei
dies seitens des Gesetzgebers, der Arbeitnehmer oder der Wirtschaft.
Zudem bestehen bereits klare Haftungsbestimmungen. In eine ähnliche
Richtung zielt die Abschaffung der 12-Tage-Regelung für den
Personentransport. Auch hier wehrt sich die ASTAG gegen zunehmende
Einschränkungen für den Carreiseverkehr. Insgesamt wünscht sich die
ASTAG statt dessen eine Vereinfachung der komplexen ARV-Bestimmungen.
Damit könnten einerseits die Arbeitsbedingungen massiv verbessert und
anderseits die Unterschiede und offenen Fragen im Vollzug beseitig
werden.

Kontakt:

Michael Gehrken
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Weissenbühlweg 3
3007 Bern
Tel.: +41/31/370'85'70

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