ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
ASTAG bereitet auf Basis eines Rechtsgutachtens Einsprachen gegen LSVA-Erhöhung vor
Bern (ots)
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG bereitet Einsprachen für seine Mitglieder gegen die ersten LSVA-Abrechnungen im Jahre 2008 vor. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten ist zum Schluss gekommen, dass aufgrund der Ertragssteigerung nach der schon erfolgten LSVA-Verdoppelung im Jahre 2005 der Strassenschwerverkehr all seine Kosten vollumfänglich deckt. Die ASTAG hat dieser Tage ihre Mitglieder über das weitere Vorgehen informiert. Gleichzeitig sucht man gemeinsam mit der Oberzolldirektion nach Lösungen, um den administrativen Aufwand einer allfälligen "Einsprachenflut" möglichst klein zu halten.
Nach dem Beschluss des Bundesrates von Mitte September, die LSVA-Erhöhung trotz rechtlicher Bedenken und trotz des Widerstandes der Wirtschaftsverbände durchzuziehen, hat der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt jetzt zum Schluss, dass die Chancen, die nochmalige Erhöhung mit Einsprachen bekämpfen zu können, durchaus gegeben sind. "Zieht man die Ertragssteigerungen der LSVA bei, wie sie sich aus der Abgabeerhöhung 2005 ergeben, so zeigt sich, dass diese nach der Abgabeerhöhung per 1.1.2005 auf jährlich 1'230 Mio. Franken (exkl. MwSt.) anstiegen", heisst es in diesem Gutachten. Demzufolge seien die jährlichen LSVA-Einnahmen von 2003 (770,8 Mio. Franken) bis 2006 um nicht weniger als 59,6% gestiegen.
Strassenschwerverkehr deckt alle Kosten - auch die externen Kosten!
Das Gutachten zieht daraus den Schluss, dass mit der massiven Ertragssteigerung infolge der Erhöhung 2005 der Strassenschwerverkehr sowohl die Wegekosten als auch die externen Kosten vollumfänglich deckt und diesbezüglich seit 2005 keinerlei Deckungslücke mehr besteht. "Diese Schlussfolgerung kann selbst dann gezogen werden, wenn man (fälschlicherweise) davon ausginge, dass sich die externen Kosten des Strassenverkehrs seit 2003 erheblich erhöht hätten." Damit würde aber die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung gegen die Gesetzes- und Verfassungsgrundlage verstossen.
Aufgrund dieses Sachverhalts empfiehlt das Gutachten der ASTAG, dass die ersten LSVA-Abrechnungen im Frühjahr 2008 angefochten werden müssen. Die Einsprachen sollen sich dabei nur gegen die höheren Tarife, nicht aber gegen die LSVA generell richten.
Die ASTAG hat hiervon ihre rund 5'000 Mitglieder in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wird sie nun die Einsprachen sorgfältig vorbereiten. Die ASTAG rechnet damit, dass diese erstinstanzlich von der Oberzolldirektion abgelehnt werden müssen, so dass anschliessend das Bundesverwaltungsgericht und eventuell das Bundesgericht über die Rechtsmässigkeit der Erhöhung entscheiden müssen.
Um der Oberzolldirektion (OZD) keinen unnötigen administrativen Mehraufwand zu verursachen, hat die ASTAG bereits das Gespräch mit den betroffenen Verwaltungsstellen gesucht. Diese werden sich ihrerseits auf die Einsprachen administrativ rechtzeitig vorbereiten können.
Kontakt:
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
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