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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

ASTAG bereitet auf Basis eines Rechtsgutachtens Einsprachen gegen LSVA-Erhöhung vor

Bern (ots)

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG bereitet
Einsprachen für seine Mitglieder gegen die ersten LSVA-Abrechnungen
im Jahre 2008 vor. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten ist zum Schluss
gekommen, dass aufgrund der Ertragssteigerung nach der schon
erfolgten LSVA-Verdoppelung im Jahre 2005 der Strassenschwerverkehr
all seine Kosten vollumfänglich deckt. Die ASTAG hat dieser Tage ihre
Mitglieder über das weitere Vorgehen informiert. Gleichzeitig sucht
man gemeinsam mit der Oberzolldirektion nach Lösungen, um den
administrativen Aufwand einer allfälligen "Einsprachenflut" möglichst
klein zu halten.
Nach dem Beschluss des Bundesrates von Mitte September, die
LSVA-Erhöhung trotz rechtlicher Bedenken und trotz des Widerstandes
der Wirtschaftsverbände durchzuziehen, hat der Schweiz.
Nutzfahrzeugverband ASTAG ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Dieses kommt jetzt zum Schluss, dass die Chancen, die nochmalige
Erhöhung mit Einsprachen bekämpfen zu können, durchaus gegeben sind.
"Zieht man die Ertragssteigerungen der LSVA bei, wie sie sich aus der
Abgabeerhöhung 2005 ergeben, so zeigt sich, dass diese nach der
Abgabeerhöhung per 1.1.2005 auf jährlich 1'230 Mio. Franken (exkl.
MwSt.) anstiegen", heisst es in diesem Gutachten. Demzufolge seien
die jährlichen LSVA-Einnahmen von 2003 (770,8 Mio. Franken) bis 2006
um nicht weniger als 59,6% gestiegen.
Strassenschwerverkehr deckt alle Kosten - auch die externen
Kosten!
Das Gutachten zieht daraus den Schluss, dass mit der massiven
Ertragssteigerung infolge der Erhöhung 2005 der Strassenschwerverkehr
sowohl die Wegekosten als auch die externen Kosten vollumfänglich
deckt und diesbezüglich seit 2005 keinerlei Deckungslücke mehr
besteht. "Diese Schlussfolgerung kann selbst dann gezogen werden,
wenn man (fälschlicherweise) davon ausginge, dass sich die externen
Kosten des Strassenverkehrs seit 2003 erheblich erhöht hätten." Damit
würde aber die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung gegen die
Gesetzes- und Verfassungsgrundlage verstossen.
Aufgrund dieses Sachverhalts empfiehlt das Gutachten der ASTAG,
dass die ersten LSVA-Abrechnungen im Frühjahr 2008 angefochten werden
müssen. Die Einsprachen sollen sich dabei nur gegen die höheren
Tarife, nicht aber gegen die LSVA generell richten.
Die ASTAG hat hiervon ihre rund 5'000 Mitglieder in Kenntnis
gesetzt. Gleichzeitig wird sie nun die Einsprachen sorgfältig
vorbereiten. Die ASTAG rechnet damit, dass diese erstinstanzlich von
der Oberzolldirektion abgelehnt werden müssen, so dass anschliessend
das Bundesverwaltungsgericht und eventuell das Bundesgericht über die
Rechtsmässigkeit der Erhöhung entscheiden müssen.
Um der Oberzolldirektion (OZD) keinen unnötigen administrativen
Mehraufwand zu verursachen, hat die ASTAG bereits das Gespräch mit
den betroffenen Verwaltungsstellen gesucht. Diese werden sich
ihrerseits auf die Einsprachen administrativ rechtzeitig vorbereiten
können.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3
3007 Bern
Mobile: +41/79/613'75'64

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