ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
LSVA-Erhöhung 2008: Mustereinsprachen für ASTAG-Mitglieder
Bern (ots)
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG ist nach wie vor der Ansicht, dass die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auf den 1. Januar 2008 gegen Verfassung und Gesetz verstösst. Er empfiehlt deshalb allen Fahrzeughaltern, den Rechtsweg zu beschreiten. Auf der neuen Website des Verbandes stehen dazu eine Mustereinsprache und eine genaue Wegleitung zur Verfügung. Die entsprechenden LSVA-Rechnungen für den Monat Januar werden den Transporteuren Ende März zugestellt.
Trotz breitem Widerstand aus Wirtschaftkreisen hat der Bundesrat im Herbst 2007 beschlossen, die LSVA per 1. Januar 2008 nochmals zu verteuern. Die ASTAG ist jedoch weiterhin der Meinung, dass der Strassengütertransport bereits alle seine Kosten deckt und die neuerliche Erhöhung folglich rechtswidrig ist. Verfassung und Gesetz legen bekanntlich fest, dass die LSVA maximal so hoch sein darf, als der Schwerverkehr noch Kosten zulasten der Allgemeinheit verursacht. Als Reaktion haben die zuständigen ASTAG-Gremien deshalb entschieden, den Rechtsweg zu beschreiten und die Erhöhung gerichtlich überprüfen zu lassen. Allen Fahrzeughaltern wird empfohlen, Einsprache bei der Oberzolldirektion (OZD), der zuständigen Verwaltungsstelle des Bundes, zu erheben. Wie eine Umfrage bei den ASTAG-Mitgliedern ergeben hat, sind dazu über 95 Prozent aller Betriebe bereit. Zur Koordination des Vorgehens hat die ASTAG eine Mustereinsprache und eine dazugehörige Wegleitung ausgearbeitet. Beide Dokumente sind auf der neuen Website des Verbands unter www.astag.ch als Download erhältlich.
«Pilotprozesse» statt Prozessflut Selbstverständlich macht es jedoch keinen Sinn, dass jede einzelne Einsprache im Detail überprüft wird. Statt dessen sollen nur sogenannte «Pilotprozesse» von drei Unternehmen wenn nötig bis vor Bundesgericht erfolgen. Die Mustereinsprachen enthalten deshalb gleichzeitig einen Antrag auf Sistierung des Verfahrens, bis ein abschliessender, rechtskräftiger Entscheid aus diesen «Pilotprozesse» vorliegt. Es gilt jedoch, dass Fahrzeughalter, die keine Einsprache erheben und die Rechnung bezahlen, die Erhöhung akzeptieren und keinerlei Anspruch auf Rückerstattung haben - auch nicht, wenn die Gerichte zugunsten der Beschwerdeführer entscheiden sollten. Einsprachen gegen die erhöhten LSVA-Abrechnungen sind erstmals Ende März möglich. Ab dann dürften die Januar-LSVA-Rechnungen der Oberzolldirektion bei den Fahrzeughaltern eintreffen.
Kontakt:
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
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