ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
Externe Kosten: ASTAG fordert gerechte Anrechnung statt Zahlenbetrügereien in Beamtenstuben!
Bern (ots)
Der Bund hat heute seine neusten Zahlenspiele zu den externen Kosten des Schwerverkehrs veröffentlicht. Und dabei einmal mehr nicht vor dem illegalen Griff in die Trickkiste der Statistik zu fiskalpolitischen Zwecken zurückgeschreckt. Dagegen wird der Verkehrsministerrat der Europäischen Union am Freitag die Eurovignetten-Richtlinie verabschieden. Darin wird die Anlastung der Kosten für den Strassentransport klar und fair geregelt. Ausgeklammert bleiben höchstwahrscheinlich die Staukosten. Die EU-hörige Beamtenschar in der Schweiz, die ansonsten auch immer gleich eine «Harmonisierung» im Gleichschritt mit Brüssel anstrebt, wäre für einmal zu einem raschen Nachvollzug aufgefordert.
An der morgigen Sitzung des EU-Verkehrsministerrats wird ein richtungsweisender Entscheid über Kostenberechnungen im Verkehr fallen. Zur Debatte steht die sogenannte Eurovignetten-Richtlinie 1999/62/EG. Darin wird die Anlastung von Kosten an den Schwerverkehr geregelt. Neu soll der Schwerverkehr zusätzlich zu den Infrastrukturkosten auch in der EU die externen Kosten tragen. Zu erwarten ist jedoch, dass die EU höchstwahrscheinlich auf den Einbezug von Staukosten verzichtet. Auch der Wissenschaftliche Beirat für Verkehr beim bundesdeutschen Verkehrsministerium, das international wohl renommierteste Expertengremium in Verkehrsfragen, tritt in einem neuesten Aufsatz für die Ausklammerung der Staukosten ein: «Gebühren für die Inanspruchnahme der Infrastruktur sollen nicht mit der Internalisierung externer Umweltkosten verwoben werden.»
In der Schweiz hingegen hat das Bundesgericht in seinem auf falschen Grundlagen beruhenden Urteil zur Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von 2008 entschieden, dass die Stauzeitkosten ebenfalls als externe Kosten zu betrachten sind. Auch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) rechnet jetzt in einer Studie, die heute publiziert wurde, die Staukosten weiterhin mit ein. Damit soll «bewiesen» werden, dass der Strassentransport noch immer zu wenig Geld an den Fiskus abliefert.
Gleiche Grundlagen für alle!
Die ASTAG fordert nachdrücklich, dass die Bestimmungen der Eurovignette-Richtlinien auch für die Transportkostenrechnungen in der Schweiz angewendet wird. In anderen Fällen ist sich die EU-hörige Beamtenschar ansonsten jeweils auch nicht zu schade, um Schweizer Recht rasch mit der EU zu «harmonisieren». Es ist nicht einsehbar, weshalb hier kostentreibende Abweichungen zur Anwendung kommen sollen, wenn Gewerbe und Steuerzahler einmal profitieren könnten.
Kontakt:
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
079 613 75 64