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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

Externe Kosten: ASTAG fordert gerechte Anrechnung statt Zahlenbetrügereien in Beamtenstuben!

Bern (ots)

Der Bund hat heute seine neusten Zahlenspiele zu den
externen Kosten des Schwerverkehrs veröffentlicht. Und dabei einmal 
mehr nicht vor dem illegalen Griff in die Trickkiste der Statistik zu
fiskalpolitischen Zwecken zurückgeschreckt. Dagegen wird der 
Verkehrsministerrat der Europäischen Union am Freitag die 
Eurovignetten-Richtlinie verabschieden. Darin wird die Anlastung der 
Kosten für den Strassentransport klar und fair geregelt. 
Ausgeklammert bleiben höchstwahrscheinlich die Staukosten. Die 
EU-hörige Beamtenschar in der Schweiz, die ansonsten auch immer 
gleich eine «Harmonisierung» im Gleichschritt mit Brüssel anstrebt, 
wäre für einmal zu einem raschen Nachvollzug aufgefordert.
An der morgigen Sitzung des EU-Verkehrsministerrats wird ein 
richtungsweisender Entscheid über Kostenberechnungen im Verkehr 
fallen. Zur Debatte steht die sogenannte Eurovignetten-Richtlinie 
1999/62/EG. Darin wird die Anlastung von Kosten an den Schwerverkehr 
geregelt. Neu soll der Schwerverkehr zusätzlich zu den 
Infrastrukturkosten auch in der EU die externen Kosten tragen. Zu 
erwarten ist jedoch, dass die EU höchstwahrscheinlich auf den 
Einbezug von Staukosten verzichtet. Auch der Wissenschaftliche Beirat
für Verkehr beim bundesdeutschen Verkehrsministerium, das 
international wohl renommierteste Expertengremium in Verkehrsfragen, 
tritt in einem neuesten Aufsatz für die Ausklammerung der Staukosten 
ein: «Gebühren für die Inanspruchnahme der Infrastruktur sollen nicht
mit der Internalisierung externer Umweltkosten verwoben werden.»
In der Schweiz hingegen hat das Bundesgericht in seinem auf 
falschen Grundlagen beruhenden Urteil zur Erhöhung der 
Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von 2008 entschieden,
dass die Stauzeitkosten ebenfalls als externe Kosten zu betrachten 
sind. Auch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) rechnet jetzt in 
einer Studie, die heute publiziert wurde, die Staukosten weiterhin 
mit ein. Damit soll «bewiesen» werden, dass der Strassentransport 
noch immer zu wenig Geld an den Fiskus abliefert.
Gleiche Grundlagen für alle!
Die ASTAG fordert nachdrücklich, dass die Bestimmungen der 
Eurovignette-Richtlinien auch für die Transportkostenrechnungen in 
der Schweiz angewendet wird. In anderen Fällen ist sich die EU-hörige
Beamtenschar ansonsten jeweils auch nicht zu schade, um Schweizer 
Recht rasch mit der EU zu «harmonisieren». Es ist nicht einsehbar, 
weshalb hier kostentreibende Abweichungen zur Anwendung kommen 
sollen, wenn Gewerbe und Steuerzahler einmal profitieren könnten.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
079 613 75 64

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