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Sozialpartnerschaft im Strassentransport: UNIA scheitert mit Klage gegen ASTAG und Les Routiers Suisses!

Bern (ots)

Die Sozialpartnerschaft im gewerblichen Strassentransport zwischen der ASTAG und Les Routiers Suisses kann im bisherigen Rahmen fortgeführt werden. Eine Klage der UNIA um Beitritt zur bestehenden Landesvereinbarung wurde vom Regionalgericht Bern-Mittelland vollumfänglich abgewiesen. Das Urteil hält vor allem fest, dass die UNIA bei den Chauffeuren im Transportgewerbe kaum über Mitglieder verfügt. Die ASTAG hat deshalb auch Einsprache gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des neuen Landesmantelvertrags des Bauhauptgewerbes erhoben. Dort wird versucht, den GAV des Bauhauptgewerbes auf die Chauffeure auszudehnen.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG und Les Routiers Suisses (LRS), die Organisation der Berufsfahrer, können ihre Sozialpartnerschaft im gewerblichen Strassentransport im bisherigen Rahmen fortführen und weiter pflegen. Eine Klage der UNIA, die den Beitritt zur bestehenden Landesvereinbarung zwischen der ASTAG und LRS erzwingen wollte, wurde vom Regionalgericht Bern-Mittelland vollumfänglich abgewiesen. Die ASTAG hat den Ausgang des Prozesses mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Wie die Delegiertenversammlung der ASTAG schon 2009 in einer Resolution «Hände weg vom Strassentransport» festgehalten hat, geht es nicht an, dass sich branchenfremde Organisationen in die Belange des Transportgewerbes einmischen: «Störmanöver zulasten unserer gut funktionierenden Sozialpartnerschaft mit den Les Routiers Suisses akzeptieren wir auf keinen Fall», sagt Adrian Amstutz, Zentralpräsident der ASTAG. Das sollte der UNIA jetzt dann langsam klar sein.

Notwendige Reduktion des LMV-Geltungsbereichs

Dazu hält das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland nun unmissverständlich fest, dass die UNIA im Transportgewerbe kaum über Mitglieder verfügt. Die sogenannte Repräsentanz sei eindeutig nicht gegeben. Insofern besteht keinerlei Berechtigung für einen Beitritt zur Landesvereinbarung. «Wer kaum Chauffeure vertritt, kann sich auch nicht als deren Vertreter aufspielen», hält Adrian Amstutz fest.

Die ASTAG hat deshalb beim Bundesrat auch Einsprache gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des neuen Landesmantelvertrags (AVE LMV) des Bauhauptgewerbes erhoben. Auch hier wird versucht, einen branchenfremden GAV schleichend auf das Transportgewerbe und damit die Berufsfahrer auszudehnen. Die ASTAG fordert deshalb, dass der Transport aus dem Geltungsbereich der AVE LMV vollständig ausgeklammert wird.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
André Kirchhofer
031 370 85 21

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