ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
Uber: TaxiSuisse fordert gleich lange Spiesse für alle!
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Das Berufungsgericht im Kanton Waadt hat entschieden: Fahrerinnen und Fahrer des Fahrdienstanbieters UBER gelten offiziell als Angestellte des Unternehmens. Dieser Entscheid ist für die Schweizer Taxibranche absolut wegweisend und schafft endlich Rechtssicherheit über die gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmens. TaxiSuisse, die Fachgruppe Taxi des Schweiz. Nutzfahrzeugverbands ASTAG, wie auch die ASTAG selber fordern endlich gleiche Bedingungen und gleich lange Spiesse für alle!
Fahrerinnen und Fahrer des Taxidienstes UBER werden als Angestellte des Unternehmens gewertet. So hat es das Berufungsgericht des Kantons Waadt entschieden und schliesst sich mit seinem Urteil vom 23. April 2020 (mit ausführlicher Begründung vom 10. September 2020) der Haltung des Lausanner Arbeitsgerichts an. Da die Firma Uber auf einen Weiterzug des Entscheides verzichtet hat, ist das Urteil nun rechtskräftig.
Die Kantone werden jetzt aufgefordert, die logische Konsequenz aus diesem Urteil zeitverzugslos zu ziehen. UBER muss als gleichberechtigter Marktteilnehmer in der Taxibranche den gleichen gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen unterstellt werden wie andere Taxiunternehmen in der Schweiz auch (bspw. Sozialabgaben und Abrechnung der Mehrwertsteuer auf geleistete Fahrten). TaxiSuisse und die ASTAG fordern, dass die Kantone die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen und somit gleich lange Spiesse für alle gewährleisten. "Es kann nicht sein, dass Uber und andere Unternehmer als Vermittler von taxiähnlichen Dienstleistungen gegenüber klassischen Taxibetrieben von einseitigen Wettbewerbsvorteilen profitieren und damit Grauzonen ausnutzen.", so Christoph Wieland, Fachgruppenpräsident von TaxiSuisse.
TaxiSuisse
Christoph Wieland, Präsident und Projektleiter
christoph.wieland@wielandbus.ch
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