ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
Medienmitteilung ASTAG: Neues LSVA-Erfassungssystem - Unumgänglicher Systemwechsel – klar zu unterscheiden von Tarifanpassungen!
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Neues LSVA-Erfassungssystem: Unumgänglicher Systemwechsel – klar zu unterscheiden von Tarifanpassungen!
Die heutigen Vorschläge des Bundesrats für eine neue LSVA-Gerätegeneration gehen aus Sicht des Schweiz. Nutzfahrzeugverbands ASTAG in die richtige Richtung. Entscheidend ist, dass die unumgänglichen, rein technisch bedingten Anpassungen ertragsneutral erfolgen – ohne Mehrbelastung der Branche. Die geplante «Weiterentwicklung» der LSVA ist ein anderes Thema und muss klar vom Systemwechsel per 2024 unterschieden werden.
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG anerkennt die Notwendigkeit, das Erfassungssystem der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA zu erneuern. Technisch bedingt sind mehrere Komponenten (z.B. Erfassungsgerät in den Fahrzeugen, Abfertigungsterminals an Landesgrenzen, Kontrollanlagen auf Nationalstrassen) an das Ende ihrer Lebensdauer gelangt; sie müssen zwingend ersetzt werden. Ab 2024 braucht es, auch zwecks «Interoperabilität» mit Mautsystemen im Ausland, die Einführung eines Erhebungssystems der dritten Generation (LSVA III). Die ASTAG begrüsst deshalb die Vorschläge, die der Bundesrat heute mit einer Botschaft an das Parlament zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) sowie der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) verabschiedet hat.
Rein technische Vorlage – Aufwände weiter minimieren
Von absolut entscheidender Bedeutung ist, dass die Anpassungen einnahmenneutral erfolgen. Der öffentlichen Hand dürfen – nur aufgrund technischer Neuerungen – nicht höhere LSVA-Erträge zufliessen, als es heute der Fall ist. Eine Mehrbelastung des Strassentransportgewerbes muss ausgeschlossen sein. Die ASTAG hat sich daher von Anfang an dafür eingesetzt, dass die LSVA-Geräte weiterhin kostenlos an die Fahrzeughalter abgegeben werden. Ebenso ist es positiv zu werten, dass die Tarifberechnung wie bisher auf gefahrene Kilometer sowie auf die Emissionsklasse und das massgebende Gewicht des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugkombination abstützen soll. Erfreulicherweise beschränkt sich der Lösungsvorschlag des Bundesrats somit tatsächlich auf technische Aspekte. Die intensiven fachlichen Diskussionen, die im Vorfeld mit dem zuständigen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG geführt wurden, haben sich offensichtlich gelohnt: «Die ASTAG unterstützt die Vorlage grundsätzlich», sagt Zentralpräsident und Ständerat Thierry Burkart: «Wir werden uns jedoch selbstverständlich dafür einsetzen, dass gewisse Mehraufwände und Umstellungen für die Transportunternehmen weiter minimiert werden können.»
LSVA-Weiterentwicklung: Anschubfinanzierungen zentral!
Eine völlig andere Thematik ist die laufende «Weiterentwicklung» der LSVA auf lange Sicht, die vom Bundesrat mit Verlagerungsbericht 2019 angeregt wurde. Die technische Modernisierung des Erfassungsgeräts darf nicht dazu benutzt werden, voreilige strukturelle Anpassungen und damit versteckte Tariferhöhungen vorzunehmen. Stattdessen gilt es, die LSVA-Erneuerung im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung des Strassentransports sorgfältig und in einem engen Dialog mit der Branche zu prüfen. Zu gewährleisten sind insbesondere Investitions- und Planungssicherheit. Transportunternehmen müssen sich – ab Kauf eines Nutzfahrzeugs mit alternativem Antrieb (Wasserstoff, Elektro, Gas) – auf 10 Jahre hinaus auf fixe Amortisationsfristen verlassen können. Ebenso braucht es zwingend eine Anschubfinanzierung. Nur so haben auch kleinere Betriebe eine Chance, die anstehende Modernisierung der heute schon emissionsarmen Fahrzeugflotten zugunsten von Umwelt und Klima erfolgreich zu bewältigen. «Die ASTAG wird sich gerne und konstruktiv an den Diskussionen um die LSVA-Weiterentwicklung beteiligen», betont Thierry Burkart: «Im Mittelpunkt steht eine branchenverträgliche Lösung, ohne die von der Bundesverfassung und vom Stimmvolk vorgegebenen Ziele der LSVA zu ändern.»
Weitere Informationen:
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
André Kirchhofer
079 659 86 86
Bern, 31. August 2022
____________________________ Dr. André Kirchhofer Vizedirektor ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband Wölflistrasse 5 3006 Bern 031 370 85 85 a.kirchhofer@astag.ch www.astag.ch