Feuerlöscher: Ausrüstungspflicht für schwere Motorwagen
Berna (ots)
Schwere Motorwagen zum Sachentransport sollen in Zukunft mit Feuerlöschern ausgerüstet werden müssen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat einen entsprechenden Vorschlag zur Aenderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) in die Vernehmlassung geschickt.
Verschiedene tragische Ereignisse in jüngster Zeit haben gezeigt, dass das von schweren Motorwagen im Falle eines Brandes in Strassentunneln ausgehende Gefahrenpotenzial besonders hoch ist. Bereits im Mai 2000 hat die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) nach den Katastrophen im Mont-Blanc- respektive im Tauern-Tunnel eingesetzte Task-Force deshalb unter anderem vorgeschlagen, schwere Motorwagen zum Gütertransport müssten mit Feuerlöschern ausgestattet werden. Damit würde für schwere Motorwagen die gleiche Ausrüstungspflicht bestehen wie sie für Gesellschaftswagen und Fahrzeuge, die zum Transport von gefährlichen Gütern eingesetzt werden, bereits besteht. Die Ausrüstungspflicht soll jetzt im Rahmen einer Revision in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) verankert werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat diesen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt.
Im Weiteren sollen im Rahmen der VTS-Aenderungen auch für Dieselmotoren von Traktoren und Motorkarren neu Abgasvorschriften eingeführt werden. Diese Fahrzeuge mussten bisher lediglich eine Rauchprüfung bestehen. Mit einer Aenderung der VTS im vergangenen Jahr wurden unter anderem bereits für landwirtschaftliche Arbeitsfahrzeuge und Arbeitsanhänger Abgasvorschriften eingeführt, so dass zukünftig für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren, mit Ausnahme der nur noch wenig verbreiteten Motoreinachser, entsprechende Vorschriften gelten.
Eine Vereinfachung der Abgaswartung schlägt das UVEK für Fahrzeuge vor, die mit OBD-Systemen ausgerüstet sind. Diese Systeme dienen der Ueberwachung der abgasrelevanten Ausrüstung der Fahrzeuge. Da sie jedoch noch nicht alle Punkte erfassen, die bei der Abgaswartung überprüft werden, soll auf die Abgaswartung noch nicht vollständig verzichtet werden.
Kontakt:
Kurt Meyer, Bereichsleiter Fahrzeuge
Bundesamt für Strassen
Tel. +41 31 323 42 31
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