ASTRA: Kosten/Nutzen und Finanzierung von Via sicura
Bern (ots)
Via sicura ermöglicht Fahren mit erheblich reduziertem Risiko auf Schweizer Strassen und entlastet gleichzeitig die Schweizer Volkswirtschaft in erheblichem Umfang. Allein unter Berücksichtigung der bei schweren Verkehrsunfällen geleisteteten effektiven Zahlungen übersteigt der Nutzen von Via sicura die Kosten um rund 25%, bei Mitberücksichtigung der immateriellen Kosten sogar um über 250%.
Nutzen von Via sicura
Entfaltet Via sicura ihre Wirkung, können jährlich voraussichtlich rund 840 Mio. Franken effektiver Zahlungen (Versicherungsleistungen, Selbstbehalte etc.) für die vermiedenen getöteten und schwer verletzten Menschen eingespart werden. Unter Berücksichtigung aller materiellen und immateriellen Kosten (z.B. auch für menschliches Leid und andere Einschränkungen) können mit Via sicura voraussichtlich fast 2,5 Milliarden Franken pro Jahr vermieden werden. In diesen Beträgen sind eingesparte Kosten für leicht verletzte Personen und Sachschäden nicht eingerechnet. Diesen finanziellen Entlastungen stehen während den nächsten 15 Jahren Umsetzungskosten von rund 670 Mio. Franken jährlich gegenüber. Auf individueller Ebene wird der wirtschaftliche Nutzen mittelfristig (durch zu erwartende günstigere Versicherungsprämien und tiefere Selbstbehalte) höher ausfallen als die zu erwartenden individuellen Beiträge zur Finanzierung der Massnahmen.
Kosten von Via sicura
Rund ein Drittel der Gesamtkosten sind direkt durch Private zu bezahlen. Konkret handelt es ich um zusätzliche Ausrüstungen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Sichtbarkeit der Fahrzeuge. Bei den Personenwagen belaufen sich die Zusatzkosten jedoch auf weniger als 1% des durchschnittlichen Anschaffungspreises eines Fahrzeuges; bei schweren Motorfahrzeugen auf weniger als 0.2%. Durch die Verpflichtung, jederzeit mit Licht zu fahren, erhöhen sich die Benzin- und Abnützungskosten zudem durchschnittlich um ca. 20 Rappen je 100 km. Fahrradfahrende werden mit zusätzlichen Kosten von etwa Fr. 20.-- je Fahrrad für die verbesserte Fahrzeugbeleuchtung belastet.
Weitere Kosten entstehen Fahrzeuglenkerinnen und -lenker durch zusätzliche Kosten und Gebühren (zum Beispiel für die obligatorische Weiterbildung), aber auch durch Bussen und Gebühren, die allerdings nur aufgrund von Verfehlungen des einzelnen Verkehrsteilnehmenden erhoben werden (zum Beispiel Bussen für rechtswidriges Verhalten, Gebühren bei Nachschulung von alkohol- und drogenerstauffälligen Personen oder Wiederholungstätern).
Die Aufwendungen für die öffentliche Hand (Bund, Kantone/Gemeinden) fallen vor allem für bautechnische Anpassungen und gesteigerte Anforderungen beim Betrieb und Unterhalt des Strassennetzes an. In den Kantonen und Gemeinden entstehen zudem wesentliche zusätzliche Kosten für die Konzentration der Verkehrskontrollen auf die sicherheitsrelevantesten Fehlverhalten und die Verdichtung dieser Kontrollen, wobei diese durch zusätzliche Busseneinnahmen - auch wenn dies nicht Ziel der Massnahme ist - teilweise kompensiert werden können. Wir gehen davon aus, dass der öffentlichen Hand ungedeckte Kosten in der Höhe von rund 300 Mio. Franken pro Jahr entstehen.
Finanzierung der ungedeckten Kosten der öffentlichen Hand
Zur Finanzierung der ungedeckten Kosten der öffentlichen Hand von ca. 300 Mio. Franken pro Jahr wurden verschiedene Finanzquellen geprüft. Dabei erwies sich der Zuschlag zur Nettoprämie der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung als zweckmässigste Form der Mittelbeschaffung. Werden die Massnahmen ihre Wirkung entfalten, fallen den Versicherern bedeutend weniger Kosten an, und die Prämien können mittelfristig gesenkt werden. Durch einen prozentualen Zuschlag auf der risiko- und verursachergerecht ermittelten Haftpflicht-Versicherungsprämie (ohne Kasko- Versicherung) wird ein zusätzlicher Anreiz für vorsichtiges und sicheres Fahren geschaffen, da die Prämien individuell anhand verschiedener Risikomerkmale berechnet werden. So hat zum Beispiel jemand, der ein Fahrzeug mit höherem Gefährdungspotenzial versichert, mehr zu bezahlen. Bei der Prämienberechnung wird ebenfalls das Risikopotenzial der Person und der individuelle Schadensverlauf berücksichtigt, indem versicherte Personen, die während Jahren unfallfrei gefahren sind, von einem Rabatt profitieren, während andere, die Schäden zu verantworten haben, einen Zuschlag zahlen müssen. Die Abgabe wird in den ersten 15 Jahren durchschnittlich ca. 60 bis 70 Franken pro Jahr betragen (15% der Netto-Haftpflichtprämie). Nach Beendigung der kostenintensiven Infrastrukturmassnahmen kann dieser Satz nach 15 Jahren wesentlich gesenkt werden.
ASTRA Bundesamt für Strassen Information und Kommunikation