PUE: Medizinalgas InoMax für Neugeborene: Preisüberwachung untersucht
Bern (ots)
Die Preisüberwachung befasst sich mit dem drohenden Preissprung für das Medizinalgas Stickoxid, das bei Neugeborenen als Atemhilfe eingesetzt wird. Sie hat die Vertriebsfirma zur Stellungnahme aufgefordert. Ausserdem sucht sie zusammen mit Ärzten und Kantonsapothekern nach einem Weg, um die bisherige Anwendung des Medizinalgases in Kinderspitälern ohne Preisexplosion weiterzuführen. Die Preisüberwachung reagiert damit auf die Alarmrufe aus den Spitälern.
Das Medizinalgas Stickstoffmonoxid (NO) wird in kleiner Dosierung seit Jahren bei Neugeborenen und Kleinkindern mit schweren Atemproblemen eingesetzt. Zu diesem Zweck konnten die Kinderspitäler das Gas bisher bei verschiedenen Lieferanten beschaffen und als relativ preisgünstiges Medizinprodukt einsetzen. Durch die europaweite Patentierung hat ein schwedisches Unternehmen einen exklusiven Rechtsanspruch für diese therapeutische Anwendung von Stickoxid bei Säuglingen erlangt. Die Patentrechte wurden in der Folge an einen deutschen Konzern übertragen. Zudem wurde aufgrund des neuen Heilmittelgesetzes das bisher als Medizinprodukt geltende Gas in die Kategorie der Arzneimittel eingestuft.
Durch diese behördlichen Massnahmen droht nun ein Preissprung: Die neue Alleinvertreiberin und Patentinhaberin nutzt die neue Reglementierung zu einem massiven Preisaufschlag, der die Kosten einer Behandlung von bisher 200 bis 400 Franken auf 4000 bis 10000 Franken pro Fall vervielfachen kann. Diese Kostenexplosion für ein einzelnes Produkt würde zulasten der Spitäler und Steuerzahler fallen, weil der Kostenaufwand in der Spitalpauschale integriert ist.
Betroffene Klinikleiter und die Kantonsapotheke Zürich haben die Bundesbehörden eingeschaltet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat diese Eingabe am 20. April 2004 an die Preisüberwachung überwiesen.
Die Preisüberwachung hat den Alleinvertreiber für die Schweiz zu einer Stellungnahme aufgefordert und prüft nun die Möglichkeiten einen Preissprung zu verhindern. Sie analysiert dabei auch alternative Lösungsmöglichkeiten, damit das Medizinalgas durch die Spitäler weiter verwendet werden kann, ohne dass die regulatorisch erzeugte Monopolsituation zur Realisierung eines derartigen Preissprungs ausgenützt werden kann. Zu diesem Zweck hat der Preisüberwacher zusammen mit Spezialisten seines Teams diese Woche Gespräche mit den leitenden Ärzten der Intensivmedizin des UKBB (Universitäts-Kinderspital beider Basel) und des Kinderspitals Luzern sowie einem Vertreter der Kantonsapotheke Zürich geführt. Die Prüfung der Möglichkeiten zur Verhinderung eines Preissprungs zulasten der Kinderspitäler ist noch im Gang.
Bern, 27. August 2004
Rudolf Strahm, Preisüberwacher
Auskünfte:
Rudolf Strahm, Preisüberwacher, Tel. 079 689 51 01
Rafael Corazza, Stv. des Preisüberwachers, Tel. 031 322 21 03/ 031 322 21 01
Josef Hunkeler, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Tel. 031 322 78 27
Prof. Dr. med. Jürg Hammer, Leitender Arzt der Intensivmedizin und Pneumologie des UKBB, Tel. 061 685 65 65
Dr. med. Thomas Berger, Co-Chefarzt Kinderspital Luzern, Leiter Intensivstation, Tel. 041 205 32 85
Theoder Sonderegger, Spitalapotheker FPH, Kantonsapotheke Zürich, Tel. 01 255 32 16