PUE: Kabelfernsehgebühren Cablecom: Der Preisüberwacher einigt sich mit der Cablecom auf die Preise für 2005 und 2006
Bern (ots)
Die Kabelfernsehgebühren der 1,5 Millionen Cablecom-Abonnenten bleiben im nächsten Jahr gleich. Preisüberwacher Rudolf Strahm und die Kabelnetzbetreiberin Cablecom haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine neue einvernehmliche Regelung betreffend den Abonnementspreis für den Fernseh- und Radioanschluss geeinigt. Im Jahr 2005 dürfen die Gebühren nicht erhöht werden. Per 2006 kann der Basispreis um 1.50 Franken auf maximal 21.- Franken pro Monat angehoben werden. Auf diesen Zeitpunkt hin wird Cablecom sämtliche in einer Region empfangbaren analogen Kanäle parallel auch digital übertragen und in ihr Grundangebot einbauen.
Ende dieses Jahres läuft die im Jahr 2002 zwischen dem Preisüberwacher und der Cablecom GmbH abgeschlossene einvernehmliche Regelung betreffend die Abonnementsgebühren für den Fernseh- und Radioanschluss aus. Darin wurde ein Basispreis von monatlich Fr. 19.50 (exkl. MWSt., Urheberrechts- und BAKOM-Abgabe) vereinbart.
Die Cablecom hatte ursprünglich die Absicht, den entsprechenden Preis nächstes Jahr auf Fr. 25.- pro Monat bzw. von Fr. 234.- auf Fr. 300.- pro Jahr, d.h. um rund 28 Prozent, zu erhöhen. Deshalb hat der Preisüberwacher in dieser Sache frühzeitig eine Untersuchung eröffnet. Die Analysen der von der Cablecom eingereichten Rechnungsmodelle und Preisvergleiche des Preisüberwachers zeigten in der Folge, dass eine solche Preiserhöhung nicht gerechtfertigt ist. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Fernseh- und Radiokonsumenten nur mit ihren tatsächlichen Kosten und nicht mit Kosten anderer Produkte (Internet, Telefonie) belastet werden, die ja ihrerseits dem Besteller zusätzlich fakturiert werden.
Nach intensiven Verhandlungen konnte jetzt eine Einigung erzielt werden. Diese sieht vor, dass die Gebühren im nächsten Jahr nicht erhöht werden dürfen. Im Jahr 2006 kann Cablecom die monatlichen Gebühren auf maximal Fr. 21.- anheben. Auf diesen Zeitpunkt hin wird Cablecom ihr Leistungsangebot im digitalen Bereich ausbauen. Sie wird insbesondere sämtliche in einer Region empfangbaren analogen Kanäle parallel auch digital übertragen (sog. Simulcast). Damit soll ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer Digitalisierung des Kabelnetzes gemacht werden. Um im Kabelnetz mehr Leistungskapazität für die neuen Angebote im Digitalbereich frei zu bekommen, kann Cablecom vier bisherige (unbedeutende) analoge Fernsehkanäle in den digitalen Bereich migrieren. Es war dem Preisüberwacher aber ein Anliegen, das Angebot im analogen Bereich heute noch möglichst umfassend zu erhalten, ohne den Schritt in die digitale Zukunft zu behindern.
Zu beurteilen war auch die Wettbewerbssituation auf dem Kabelfernsehmarkt. Diesbezüglich ist der Preisüberwacher zum Schluss gelangt, dass Cablecom eine marktmächtige Unternehmung darstellt und der Preis für das Basisangebot TV/Radio nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs bildet. Diesen Befund hat auch die vom Preisüberwacher konsultierte Wettbewerbskommission in einem Gutachten bestätigt. Die Auswirkungen des angekündigten Markteintritts der Swisscom auf den Wettbewerb bleiben abzuwarten. Die Ankündigung allein wird aber nicht als wettbewerbswirksam beurteilt. Der Preisüberwacher wird die weitere Marktentwicklung aufmerksam beobachten.
Bern, 29. Oktober 2004
Rudolf Strahm, Preisüberwacher
Auskunft: Rudolf Strahm, Tel. 031/322 21 02 Rafael Corazza, Tel. 031/322 21 03