TAK Tripartite Agglomerationskonferenz
Tripartite Agglomerationskonferenz: weiteres Vorgehen konkretisiert
Bern (ots)
Als Partner der Tripartiten Agglomerationskonferenz haben Bund, Kantone und Gemeinden das anlässlich der konstituierenden Sitzung vom 20. Februar 2001 beschlossene Arbeitsprogramm vertieft und konkretisiert
Anlässlich der Sitzung vom 10. Mai 2001 hat die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) unter der Leitung des Luzerner Regierungsrates Paul Huber den gemeinsamen Zwischenbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) zur Agglomerationspolitik diskutiert und das weitere Vorgehen in den Bereichen der Sozial- sowie der Ausländer- und Integrationspolitik besprochen: Im Rahmen der Folgearbeiten aus dem Bericht über die Kernstädte vom 7. Juni 1999 und in Konkretisierung der "Grundzüge der Raumordnung Schweiz" sowie der Neuen Regionalpolitik erarbeiten ARE und seco einen Bericht zur Agglomerationspolitik des Bundes. Jetzt hat die TAK einen Zwischenbericht diskutiert, der primär die Ergebnisse von Grundlagenstudien zusammenfasst. Der eigentliche Bericht wird anlässlich der nächsten Sitzung der TAK im Oktober besprochen werden, bevor er dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet wird. In diesem Bericht sollen die Probleme, die sich den Agglomerationen stellen, sowie eine konkrete Massnahmenplanung dargestellt werden.
Was die agglomerationsspezifischen Probleme im Bereich der Sozialpolitik betreffen, haben sich die Partner darauf geeinigt, den Handlungsbedarf unter Federführung der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) in den nächsten Monaten zu evaluieren. Gestützt auf die daraus resultierenden Ergebnisse soll bis Oktober ein Entwurf für einen Leistungsvertrag zwischen der TAK und der SODK erarbeitet werden. Darin sind der Inhalt und das weitere Vorgehen in diesem Bereich festzuhalten. Für die entsprechenden Arbeiten wurde eine bis Oktober befristete tripartite Arbeitsgruppe unter Leitung der SODK eingesetzt. Der Bund wird durch das EDI (BSV) in diesem Gremium vertreten.
Auch im Bereich der Ausländer- und Integrationspolitik haben sich die Partner darauf geeinigt, den Handlungsbedarf bis Oktober zu prüfen und gestützt darauf allenfalls einen Leistungsvertrag zu entwerfen. Die dazu erforderlichen Arbeiten sind von einer tripartiten Arbeitsgruppe unter der Federführung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) auszuführen.
Die nächste Sitzung der TAK findet am 18. Oktober 2001 statt.
Kontakt:
Regierungsrat Dr. Paul Huber, Justiz-, Gemeinde- und
Kulturdepartement LU, Präsident TAK, Tel. +41 41 228 57 81
Dr. AndrÈ Baltensperger, Sekretär KdK, Tel. +41 32 625 26 70
Georg Tobler, Bundesamt für Raumentwicklung (ARE),
Tel. +41 31 322 53 91
Sigisbert Lutz, Generalsekretär SGV, Tel. 858 31 16
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation, Pressedienst
EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Presse- und
Informationsdienst
KdK Konferenz der Kantonsregierungen
SSV Schweizerischer Städteverband
SGV Schweizerischer Gemeindeverband