Bund prüft Einführung der Kinderbetreuung während der Schulferien
Bern (ots)
Der Arbeitgeber Bund legt Wert auf eine moderne, familienfreundliche Personalpolitik. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ihm ein wichtiges Anliegen. In seiner heutigen Antwort auf die Motion von Franziska Teuscher (GB/BE) erklärt sich der Bundesrat darum bereit, die Möglichkeiten einer Kinderbetreuung auch während der Schulferien zu prüfen.
Mit einer Motion wollte Nationalrätin Teuscher den Bundesrat beauftragen, für die Kinder des Bundespersonals während eines Teils der Schulferien ein Tagesbetreuungsangebot einzuführen. Dieses soll eine empflindliche Lücke im bestehenden Betreuungsangebot schliessen. Mit den Ferienangeboten für Kinder trage der Bund dazu bei, ganz allgemein "kinder- und familienfreundliche Arbeitgeber" aufzuwerten, und er gewinne selber in der Bevölkerung an Ansehen. Für den Bund bestehe die Möglichkeit, nach dem Vorbild der "Swiss Re", unter den öffentlichen Arbeitgebern eine Pionierrolle einzunehmen.
In seiner Antwort unterstreicht der Bundesrat, dass der Arbeitgeber Bund Wert auf eine moderne, familienfreundliche Personalpolitik lege. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei ein wichtiges Anliegen. Das Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000, welches auf den 1. Januar 2002 in Kraft treten wird, halte fest, dass die Arbeitgeber Arbeitsbedingungen zu schaffen hätten, die es dem Personal erlaubten, seine Verantwortung in Familie und Gesellschaft wahrzunehmen.
Bereits heute stelle der Bund zentral im Eidg. Personalamt ein Angebot zur Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung während der Arbeitszeit zur Verfügung. Dieses Angebot werde laufend den neuen Entwicklungen angepasst. Verschiedene Departemente und Aemter hätten eigene Angebote. Weiter werde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch ein breites Angebot an flexiblen Arbeitsformen erleichtert. Dem Bundespersonal stünden verschiedene Arbeitszeitmenus zur Auswahl (z.B. Jahresarbeitszeit). Diese Auswahl werde ergänzt durch verschiedene Formen der Teilzeitarbeit (inkl. Jobsharing) und der Telearbeit.
Das Eidg. Personalamt ist daran, in einem Konzept aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen das Personal der Bundesverwaltung bei der Vereinbarung der Erwerbs- und der Familienarbeit noch besser unterstützt werden kann. Der Bundesrat erklärt sich daher bereit, im Rahmen des Konzeptes die Möglichkeiten einer Kinderbetreuung im Sinne der Motionärin zu prüfen, und beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
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