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Eidg. Personalamt EPA

Bericht über Kaderlöhne in Unternehmungen des Bundes liegt vor

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute den Bericht "Löhne und
weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte"
gutgeheissen. Der Bericht untersucht die Verhältnisse bei acht dem
Bund nahe stehenden Unternehmungen. Er kommt zum Schluss, dass die
Löhne der obersten Führungskräfte marktgerecht sind.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht darum nach Ansicht des
Bundesrates nicht. Da es sich um substanziell mit öffentlichen
Mitteln ausgestattete oder in öffentlichem Mehrheitsbesitz
befindliche Unternehmen handelt, erachtet es der Bundesrat aber als
zwingend, der Lohnpolitik der Unternehmungen die notwendige
Aufmerksamkeit zu schenken. In den Bereichen Entschädigungen und
Entlöhnung sowie bezüglich Boni und berufliche Vorsorge sollen
Massnahmen ergriffen werden.
Mit der Verselbständigung der Unternehmungen des Bundes haben sich
sowohl die Aufsichts- und Steuerungsfunktionen als auch das Umfeld
der Unternehmungen verändert. Der Lohnbericht hält fest, dass die
Trennung zwischen politischer / strategischer und operativer Führung
im Zentrum steht. Während die Bundesinteressen durch die Festlegung
der Eignerstrategien und mittels Leistungsaufträgen wahrgenommen
werden, liegt die operative Führung allein bei den Unternehmungen,
die Ergebnisverantwortung tragen und zugleich voll oder zumindest
teilweise im Wettbewerb stehen. Das trifft besonders auch auf den
Personalmarkt zu.
Gesetzliche Grundlagen nach wie vor zweckmässig
Die Festlegung der Löhne der obersten Kader liegt nach den
massgeblichen Gesetzen in der Kompetenz der zuständigen leitenden
Organe. Sie sind mithin keine Folge des neuen Bundespersonalgesetzes.
Der Bundesrat erachtet die gesetzlichen Grundlagen als nach wie vor
zweckmässig und den unterschiedlichen Verhältnissen angepasst. Er
sieht daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Die Kaderlöhne sind in den letzten Jahren in vielen Fällen zwar
spürbar angestiegen. Nach den Vergleichsstudien, die von den SBB und
dem EFD in Auftrag gegeben wurden, sind sie aber marktgerecht und
liegen insgesamt eher im unteren Bereich der Bandbreite.  Gesamthaft
betrachtet kann daher nicht von überrissenen Löhnen gesprochen
werden. In einzelnen Fällen liessen die Verantwortlichen indes die
nötige Sensibilität gegenüber der politischen Diskussion vermissen,
einerseits durch das Tempo der Anpassungen, anderseits durch eine
gewisse Grosszügigkeit in Einzelfällen.
Transparenz und Grundsätze
Der Bundesrat will mit einer ausgebauten Berichterstattung die
Transparenz verbessern. Er erachtet die Publikation des vorliegenden
Berichts denn auch als ersten Schritt, von dem er sich eine gewisse
Signalwirkung für die Privatwirtschaft erhofft.
Sodann will der Bundesrat für Unternehmungen, bei denen der Bund
alleiniger Eigentümer ist oder die dem Bund auf andere Weise
besonders nahe stehen, Grundsätze für die Entschädigung der
Verwaltungsräte sowie für die Entlöhnung, Boni und die berufliche
Vorsorge der obersten Führungskräfte festlegen.
Oeffentliche Diskussion führte zum Bericht
Das Bekanntwerden von Löhnen der Geschäftsleitungsmitglieder der
SBB, der Post und anderer Unternehmungen, die ganz oder teilweise im
Besitz des Bundes sind oder diesem auf andere Weise besonders nahe
stehen, hat eine öffentliche Diskussion ausgelöst. In der Folge
verlangten verschiedene parlamentarische Kommissionen vom Bundesrat
Auskunft über die Löhne und Anstellungsbedingungen der obersten
Führungskräfte. Der Bericht des Bundesrats liegt nun vor. Er
antwortet auf die Begehren der Finanzdelegation der eidg. Räte, der
Staatspolitischen Kommission des Nationalrats und der Kommission für
Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats. Er  berücksichtigt auch
mehrere parlamentarische Vorstösse.
Verfasst hat den Bericht eine interdepartementale Arbeitsgruppe
unter Leitung des Eidg. Personalamts. Untersucht wurden die
Verhältnisse bei der Swisscom AG, der Post, der SBB, der RUAG, der
Schweizerischen Nationalbank (SNB), der SUVA, der SRG und beim Eidg.
Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Gegenstand der Untersuchung
waren die Rechtsgrundlagen der Unternehmungen, deren Umfeld (die
unternehmerischen Rahmenbedingungen), die Löhne und
Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte, die
Entschädigungen der Verwaltungsräte sowie ein Vergleich der
Kaderlöhne mit denjenigen der Bundesverwaltung und der
Privatwirtschaft. Grundsätzliche Ueberlegungen zur Lohnpolitik und
eine rechtliche und politische Würdigung der Situation schliessen den
Bericht ab.
Die drei interessierten Kommissionen werden den Bericht am 14.
Juni 2001 im Rahmen eines gemeinsamen Hearings mit einer Vertretung
des Bundesrates besprechen. Die Massnahmen des Bundesrats sind auf
Ende 2001 terminiert.

Kontakt:

Peter Hablützel, Eidg. Personalamt, Tel. +41 31 322 62 01

Thierry Borel, Eidg. Personalamt, Tel. +41 31 322 62 11

Hans Rudolf Dörig, Generalsekretariat UVEK, Tel. +41 31 322 55 07

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. ++41 (0)31 322 60 33
Fax ++41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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