Bericht über Kaderlöhne in Unternehmungen des Bundes liegt vor
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute den Bericht "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte" gutgeheissen. Der Bericht untersucht die Verhältnisse bei acht dem Bund nahe stehenden Unternehmungen. Er kommt zum Schluss, dass die Löhne der obersten Führungskräfte marktgerecht sind. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht darum nach Ansicht des Bundesrates nicht. Da es sich um substanziell mit öffentlichen Mitteln ausgestattete oder in öffentlichem Mehrheitsbesitz befindliche Unternehmen handelt, erachtet es der Bundesrat aber als zwingend, der Lohnpolitik der Unternehmungen die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. In den Bereichen Entschädigungen und Entlöhnung sowie bezüglich Boni und berufliche Vorsorge sollen Massnahmen ergriffen werden.
Mit der Verselbständigung der Unternehmungen des Bundes haben sich sowohl die Aufsichts- und Steuerungsfunktionen als auch das Umfeld der Unternehmungen verändert. Der Lohnbericht hält fest, dass die Trennung zwischen politischer / strategischer und operativer Führung im Zentrum steht. Während die Bundesinteressen durch die Festlegung der Eignerstrategien und mittels Leistungsaufträgen wahrgenommen werden, liegt die operative Führung allein bei den Unternehmungen, die Ergebnisverantwortung tragen und zugleich voll oder zumindest teilweise im Wettbewerb stehen. Das trifft besonders auch auf den Personalmarkt zu.
Gesetzliche Grundlagen nach wie vor zweckmässig
Die Festlegung der Löhne der obersten Kader liegt nach den massgeblichen Gesetzen in der Kompetenz der zuständigen leitenden Organe. Sie sind mithin keine Folge des neuen Bundespersonalgesetzes. Der Bundesrat erachtet die gesetzlichen Grundlagen als nach wie vor zweckmässig und den unterschiedlichen Verhältnissen angepasst. Er sieht daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Die Kaderlöhne sind in den letzten Jahren in vielen Fällen zwar spürbar angestiegen. Nach den Vergleichsstudien, die von den SBB und dem EFD in Auftrag gegeben wurden, sind sie aber marktgerecht und liegen insgesamt eher im unteren Bereich der Bandbreite. Gesamthaft betrachtet kann daher nicht von überrissenen Löhnen gesprochen werden. In einzelnen Fällen liessen die Verantwortlichen indes die nötige Sensibilität gegenüber der politischen Diskussion vermissen, einerseits durch das Tempo der Anpassungen, anderseits durch eine gewisse Grosszügigkeit in Einzelfällen.
Transparenz und Grundsätze
Der Bundesrat will mit einer ausgebauten Berichterstattung die Transparenz verbessern. Er erachtet die Publikation des vorliegenden Berichts denn auch als ersten Schritt, von dem er sich eine gewisse Signalwirkung für die Privatwirtschaft erhofft.
Sodann will der Bundesrat für Unternehmungen, bei denen der Bund alleiniger Eigentümer ist oder die dem Bund auf andere Weise besonders nahe stehen, Grundsätze für die Entschädigung der Verwaltungsräte sowie für die Entlöhnung, Boni und die berufliche Vorsorge der obersten Führungskräfte festlegen.
Oeffentliche Diskussion führte zum Bericht
Das Bekanntwerden von Löhnen der Geschäftsleitungsmitglieder der SBB, der Post und anderer Unternehmungen, die ganz oder teilweise im Besitz des Bundes sind oder diesem auf andere Weise besonders nahe stehen, hat eine öffentliche Diskussion ausgelöst. In der Folge verlangten verschiedene parlamentarische Kommissionen vom Bundesrat Auskunft über die Löhne und Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte. Der Bericht des Bundesrats liegt nun vor. Er antwortet auf die Begehren der Finanzdelegation der eidg. Räte, der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats und der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats. Er berücksichtigt auch mehrere parlamentarische Vorstösse.
Verfasst hat den Bericht eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Leitung des Eidg. Personalamts. Untersucht wurden die Verhältnisse bei der Swisscom AG, der Post, der SBB, der RUAG, der Schweizerischen Nationalbank (SNB), der SUVA, der SRG und beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Gegenstand der Untersuchung waren die Rechtsgrundlagen der Unternehmungen, deren Umfeld (die unternehmerischen Rahmenbedingungen), die Löhne und Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte, die Entschädigungen der Verwaltungsräte sowie ein Vergleich der Kaderlöhne mit denjenigen der Bundesverwaltung und der Privatwirtschaft. Grundsätzliche Ueberlegungen zur Lohnpolitik und eine rechtliche und politische Würdigung der Situation schliessen den Bericht ab.
Die drei interessierten Kommissionen werden den Bericht am 14. Juni 2001 im Rahmen eines gemeinsamen Hearings mit einer Vertretung des Bundesrates besprechen. Die Massnahmen des Bundesrats sind auf Ende 2001 terminiert.
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