Alle Storys
Folgen
Keine Story von Eidg. Personalamt EPA mehr verpassen.

Eidg. Personalamt EPA

Anpassung bei der Besoldung für Magistratspersonen

Bern (ots)

Mit der Inkraftsetzung des Bundespersonalgesetzes
(BPG) für die Verwaltung muss der Bundesbeschluss über Besoldung und
berufliche Vorsorge der Magistratspersonen von 1989 angepasst werden.
Gleichzeitig wird er in eine Verordnung der Bundesversammlung
umformuliert. Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur
entsprechenden Verordnung verabschiedet. Die Revision bzw. Umwandlung
des Bundesbeschlusses ist formeller Natur. Sie verändert weder die
Lohnhöhe noch die Höhe der Ruhegehälter der Magistratspersonen.
Der Lohn der Magistratspersonen wird heute durch Prozentsätze der
im Beamtengesetz definierten Maximalbesoldung für das Bundespersonal
festgelegt. Mit Inkrafttreten des BPG und der Aufhebung des
Beamtengesetzes muss der für den Lohn und die Ruhegehälter der
Mitglieder des Bundesrates, des Bundes- und des Eidg.
Versicherungsgerichts sowie für die Bundeskanzlerin oder den
Bundeskanzler massgebende Bundesbeschluss von 1989 angepasst werden.
Der allgemein verbindliche Bundesbeschluss wird in eine Verordnung
der Bundesversammlung umformuliert. Darin soll der Lohn der
Mitglieder des Bundesrates als Frankenbetrag festgelegt werden: Zur
Zeit beträgt er 400 783.- Franken brutto. Die übrigen
Magistratengehälter werden von diesem Betrag abgeleitet.
Weiter werden die Bestimmungen über die berufliche Vorsorge von
Angestellten des Bundes, die in den Magistratenstand treten, dem
Freizügigkeitsgesetz von 1993 angepasst. Damit werden diese Personen
jenen gleichgestellt, die von andern Arbeitgebern kommen und als
Magistratspersonen gewählt werden.

Kontakt:

David Gerber, Eidg. Personalamt; Tel. +41 31 323 93 65

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 60 33
Fax +41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

Weitere Storys: Eidg. Personalamt EPA
Weitere Storys: Eidg. Personalamt EPA
  • 15.06.2001 – 11:12

    Sozialplan: Bundesrat genehmigt zweiten Jahresbericht

    Bern (ots) - Im Jahr 2000 hat der Bund rund 68 Mio Franken für Massnahmen aufgewendet, die im Sozialplan vorgesehen sind. Dies geht aus dem zweiten Jahresbericht über den Vollzug des Sozialplans der allgemeinen Bundesverwaltung hervor, den der Bundesrat heute genehmigt hat. Die allgemeine Bundesverwaltung hat seit dem 1. Juli 1998 einen Sozialplan. Er wurde angesichts der Strukturanpassungen in der allgemeinen ...

  • 05.06.2001 – 11:09

    Bericht über Kaderlöhne in Unternehmungen des Bundes liegt vor

    Bern (ots) - Der Bundesrat hat heute den Bericht "Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte" gutgeheissen. Der Bericht untersucht die Verhältnisse bei acht dem Bund nahe stehenden Unternehmungen. Er kommt zum Schluss, dass die Löhne der obersten Führungskräfte marktgerecht sind. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht darum nach ...

  • 05.06.2001 – 10:30

    Mehr Frauen, Tessiner und Westschweizer ins Kader

    Bern (ots) - Der Bundesrat will die laufenden Anstrengungen zur Erhöhung des Anteils der Frauen sowie der Französisch- und der Italienischsprachigen in den Führungspositionen und beim Kadernachwuchs weiterführen und intensivieren. Dies hält er in Beantwortung einer Interpellation von Nationalrat Fulvio Pelli (FDP/TI) fest. Der Bundesrat wird ein besonderes Augenmerk darauf haben, dass auch die Arbeitgeber Post und ...